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Interkommunale Zusammenarbeit

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Geschieht zur Erfüllung gemeinsamer Aufgaben von Kommunen der gleichen Ebene oder auch unterschiedlicher Ebenen, insbesondere in den Rechtsformen der Arbeitsgemeinschaft, der Zweckvereinbarung oder des Zweckverbands. Zu den wichtigsten Aufgaben gehören Regelungen im Bereich der Raumplanung und der technischen Infrastruktur, aber auch bei Umweltschutz, Kultur und Gesundheitswesen wird häufig kooperiert. Geregelt in den Gesetzen der Länder (GKG – Gesetze über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit).

Praxiswissen für Kommunalpolitiker

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