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Kernbereiche der Selbstverwaltung

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Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, dass das Selbstverwaltungsrecht Art. 28 II GG der Kommunen nicht ausgehöhlt werden darf. Dazu gehört zum Beispiel im Rahmen der Bildungslandschaft ein ausreichendes Mitwirkungsrecht der kommunalen Aufgabenträger bei den entsprechenden Planungsprozessen. Vgl. BVerfG v. 19.11.21014.

Praxiswissen für Kommunalpolitiker

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