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Leistungszulagen

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Nach der Bundesleistungsbesoldungsverordnung BLBV in Verbindung mit § 42 BBesG können Beamte für besondere dienstliche Leistungen Prämien erhalten. Für Angestellte im öffentlichen Dienst regelt das § 18 IV TVöD. In der Regel erfolgt die Zulage aufgrund einer Leistungsbewertung oder Beurteilung und dient der Motivation oder Honorierung einer überdurchschnittlichen Leistung des Beschäftigten. Bei Angestellten hat einmal jährlich eine entsprechende Evaluation stattzufinden. Vgl. Teil 4 3.3.2.

Praxiswissen für Kommunalpolitiker

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