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Maß der baulichen Nutzung
ОглавлениеGeregelt in § 16 ff. BauNVO. Im Bebauungsplan kann das Maß der baulichen Nutzung bestimmt werden durch Festsetzung der Grundflächenzahl oder der Größe der Grundfläche der baulichen Anlagen, der Geschossflächenzahl oder der Größe der Geschossfläche, der Baumassenzahl oder der Baumasse, der Zahl der Vollgeschosse oder der Höhe der baulichen Anlagen. Ein Bebauungsplan, der das Maß der baulichen Nutzung regelt, muss mindestens Festsetzungen über die Grundflächenzahl oder die Größe der Grundfläche sowie regelmäßig über die Zahl der Vollgeschosse oder die Höhe baulicher Anlagen enthalten.