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Mehrheitswahl

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Die Mehrheitswahl ist eine Persönlichkeitswahl. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei der sog. relativen Mehrheitswahl gilt die jeweils höchste Stimmenzahl bzw. gelten die höchsten Stimmenzahlen. Bei der sog. absoluten Mehrheitswahl muss der Kandidat die absolute Mehrheit, also mehr als 50 % der abgegebenen Stimmen erreichen.

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