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Landratsamt

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Doppelbehörde als Verwaltungsbehörde des Landkreises (Kreisbehörde) und als untere staatliche Verwaltungsbehörde (Kreisverwaltungsbehörde).

Soweit das Landratsamt als Staatsbehörde handelt (Erledigung von staatlichen Aufgaben), sind der Kreistag und seine Ausschüsse nicht zuständig.

Praxiswissen für Kommunalpolitiker

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