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Kommunaler Hochbau
ОглавлениеDer Freistaat Bayern gewährt den Kommunen Zuwendungen gem. Art. 10 BayFAG zum Bau von Schulen, schulischen Sportanlagen, Kindertageseinrichtungen, Rettungswachen und kommunale Theater, um sicherzustellen, dass in allen Regionen in etwa die gleiche Infrastruktur vor allem im Bereich der Schulen und Kindertagesstätten angeboten werden kann. Dafür stehen 2019 550 Mio. € und ab 2020 600 Mio. € zur Verfügung. Gefördert wird nach sog. Kostenrichtwerten.