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Kommunales Haushaltsrecht

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Art. 61 ff. GO regelt im Grundsatz das kommunale Haushaltsrecht. Gemeinden sind verpflichtet, ihren Haushalt zu planen und Einnahmen und Ausgaben klar und transparent offenzulegen. Die Haushaltswirtschaft ist dem Gebot der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit unterworfen.

Praxiswissen für Kommunalpolitiker

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