Читать книгу Praxiswissen für Kommunalpolitiker - Franz Dirnberger - Страница 218
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Landrat
ОглавлениеKommunaler Wahlbeamter des Landkreises, jedoch mit Doppelfunktion als Leiter des Landratsamts als Staatsbehörde (insoweit den Weisungen der vorgesetzten Staatsbehörden unterworfen) und des Landratsamts als Kreisbehörde (insoweit nur staatliche Rechts- und ggf. Fachaufsicht, Vollzug der Beschlüsse des Kreistags und seiner Ausschüsse, Kontrolle durch den Kreistag).