Читать книгу Praxiswissen für Kommunalpolitiker - Franz Dirnberger - Страница 218
Landrat
ОглавлениеKommunaler Wahlbeamter des Landkreises, jedoch mit Doppelfunktion als Leiter des Landratsamts als Staatsbehörde (insoweit den Weisungen der vorgesetzten Staatsbehörden unterworfen) und des Landratsamts als Kreisbehörde (insoweit nur staatliche Rechts- und ggf. Fachaufsicht, Vollzug der Beschlüsse des Kreistags und seiner Ausschüsse, Kontrolle durch den Kreistag).