Читать книгу Praxiswissen für Kommunalpolitiker - Franz Dirnberger - Страница 213
Kreisfreie Gemeinden/Kreisfreie Städte
ОглавлениеKreisfreie Gemeinden/kreisfreie Städte gehören keinem Landkreis an. Die Verwaltungsspitze ist ein Oberbürgermeister. Der Aufgabenumfang ist umfangreicher als der einer kreisangehörigen (Art. 9 Abs. 1 GO); personelle Ausstattung und Kommunalaufsicht sind anders geregelt (Art. 110, 115 GO).
In ihrem Gebiet erledigen sie sowohl die gemeindlichen Aufgaben als auch die Aufgaben, die sonst dem Landratsamt als Staatsbehörde und als Kreisbehörde obliegen.