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Kommunale Selbstverwaltung
ОглавлениеSelbstverwaltung ist das Recht, die eigenen Angelegenheiten im Rahmen der bestehenden Rechtsordnung selbst und eigenverantwortlich zu regeln. Die kommunale Selbstverwaltung meint das verfassungsmäßige Recht der Gebietskörperschaften (Gemeinden, Landkreise und Bezirke), ihre Angelegenheiten entsprechend zu organisieren und zu erledigen (Art. 28 Abs. 2 GG; Art. 11 BV). Zum Wesensinhalt des Selbstverwaltungsrechts gehören u. a. die eigenverantwortliche Rechtssetzung, die Verwaltungshoheit, die Finanz- und Personalhoheit, die Organisationshoheit sowie die Planungshoheit.