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Körperschaft des öffentlichen Rechts

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Es gibt verschiedene Möglichkeiten abstrakte, das heißt von natürlichen Personen unabhängige Rechtsträgerschaft zu begründen. Eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die selbst Träger von Rechten und Pflichten sein kann ist die Körperschaft des öffentlichen Rechts. Der Bayer. Gemeindetag hat diese Rechtspersönlichkeit und damit auch beamtenrechtliche Dienstherreneigenschaft.

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