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Kollegialorgan

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Ein Kollegialorgan ist ein Gremium, das aus gleichberechtigten Mitgliedern besteht und seine Wirkung z. B. bei Entscheidungen nur insgesamt als Kollegium entfalten kann. Kollegialorgane sind der Gemeinderat, der Stadtrat, der Kreistag und der Bezirkstag.

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