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6. Fortentwicklung des VwVfG

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Das VwVfG hat verschiedene Entwicklungsstufen durchlaufen[60]. Unabhängig von den Einzelheiten, die an dieser Stelle nicht erörtert werden sollen, lassen sich dabei mehrere Entwicklungslinien beobachten. Die erste betrifft das Verhältnis des VwVfG zu spezialgesetzlichen Verfahrensregelungen, das eine sehr wechselhafte Geschichte durchlebt hat. Möchte man hier der Rechtsvereinheitlichungswirkung des VwVfG als „Grundgesetz der Verwaltung“ Rechnung tragen, so sollten spezialgesetzliche Regelungen die begründete Ausnahme bilden[61]. Weitere Entwicklungslinien beziehen sich auf die zunehmende Europäisierung und Digitalisierung des Verwaltungsverfahrens (s.o. Rn 62). Den jüngsten Schritt in dieser Entwicklung bildet die Anerkennung eines vollautomatisierten Verwaltungsakts in § 35a VwVfG (ausf. Rn 412)[62]. Schließlich besteht nach wie vor im Recht des öffentlich-rechtlichen Vertrags Reformbedarf[63].

Ausbildungsliteratur:

v. Danwitz, Rechtsverordnungen, JURA 2002, 93; Ehlers, Der Anwendungsbereich der Verwaltungsverfahrensgesetze, JURA 2003, 30; Funke/Papp, Rechtsprobleme kommunaler Satzungen, JuS 2010, 398; Greim-Diroll, Blumige Aussichten, JURA 2018, 740 (Referendarexamensklausur); Krebs/Becker, Entstehung und Abänderbarkeit von Unionsrecht, JuS 2013, 97; Merten, Das System der Rechtsquellen, JURA 1981, 236; Lepsius, Normenhierarchie und Stufenbau der Rechtsordnung, JuS 2018, 950; ders., Gesetzesstruktur im Wandel, JuS 2019, 14 und 123; v. Olshausen, Die (Rechts-) Quellen des Verwaltungsrechts, JA 1983, 177; P. Reimer, Grundfragen der Verwaltungsvorschriften, JURA 2014, 678; Sauer, Die Grundfreiheiten des Unionsrechts, JuS 2017, 310; Voßkuhle/Kaufhold, Verwaltungsvorschriften, JuS 2016, 314; Voßkuhle/Wischmeyer, Die Rechtsverordnung, JuS 2015, 311.

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