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2.2. Die Ethik der Demokratie und Menschenrechte
ОглавлениеEin früher Grundgedanke der Demokratie, die Verantwortung des Bürgers für die politische Ordnung, stammt bereits von Solon.11 Dieser wurde um 594 (oder 575) v. Chr. zum Oberbeamten Athens gewählt. Allerdings wollte er diese Verantwortung noch unter adeliger Führung verstanden wissen.12
411 v. Chr. wurde von der Volksversammlung Athens ein Dekret verabschiedet, in dem Kleisthenes13 als Vater der Demokratie bezeichnet wird. Kleisthenes Reform bestand (nach vorhergehender Tyrannis) in der erstmaligen Einbeziehung der Bürger Athens in die politische Willensbildung, nachdem diese zuvor lediglich Gefolgsleute der Adeligen waren.14 Man bezeichnete die praktizierte Staatsform der Demokratie als isonomia (gleiches Recht), isegoria (gleiches Recht der Rede) und isokratia (gleicher Anspruch auf Herrschaft).15
Perikles,16 in vielen Bereichen auch als Nachfolger von Kleisthenes betrachtet, versuchte zusätzlich die Gewaltentrennung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative zu verwirklichen.17
Wenn nun Aristoteles18 im 4. Jahrhundert v. Chr. vom Staat als Voraussetzung des glücklichen Lebens schrieb, dann können wir davon ausgehen, dass ihm die Vorstellung einer globalisierten Welt oder eines multinationalen Wirtschaftsunternehmens fremd waren. Wenn er also vom Staat sprach, so meinte er damit (wie wohl alle Philosophen seiner Zeit) das organisierte, gesellschaftliche Umfeld des menschlichen Lebens.
Aristoteles war kein glühender Anhänger der Demokratie, er misstraute einer Staatsform, in der die Wünsche der Armen den Staat bzw. die Gesetzgebung dominieren könnten.19 Dennoch formulierte er für die Demokratie essenzielle Grundgedanken.
Der Staat war für ihn nicht nur eine geografische Gemeinschaft, innerhalb derer es galt, einander nicht zu schädigen, sondern auch eine Gemeinschaft des Handelns. Aus der Gemeinschaft, aus dem freundschaftlichen Zusammenleben heraus, wird die eigentliche Aufgabe des Staates: das edle und selbstständige Leben, erst ermöglicht.20 Man müsse also die politische Gemeinschaft auf die edle Handlung hin errichten und nicht bloß auf das Zusammenleben. Die Verfassung hätte im Sinne der Gerechtigkeit das Gemeinwohl zu berücksichtigen, welche von der Gemeinschaft der freien Menschen einzuhalten ist. Dabei ist Gerechtigkeit die Gleichheit für alle.21
Als politisch-wirtschaftliches Ziel des Staates nannte er die Autarkie.22 Offenbar übertrug er die Freiheit des Einzelnen auch auf das Gemeinwesen: Die Autarkie sichert die Unabhängigkeit und damit die Freiheit des politischen Handelns auch als Staat.
Der Staat, und damit auch die Staatsform der Demokratie, stellte mangels Kenntnis anderer Organisationsformen ein Synonym für alle organisierten, gesellschaftlichen Gebilde dar. Übertragen auf unser heutiges Leben bedarf es daher nicht nur der Demokratie des einzelnen Staates, sondern auch der Demokratie der Gemeinschaft der Staaten bzw. der Demokratie aller existierenden gesellschaftlichen Gebilde und Organisationen des Zusammenlebens.
Wir können nur vermuten, welchen Ursprungs damals der Gedanke der Gleichheit und der daraus resultierenden Gerechtigkeit war. Gerechtigkeit war jedenfalls der zentrale Begriff platonischen Denkens, welches Aristoteles weiterführte. Infolge seiner platonischen Quelle beinhaltet die Gerechtigkeit auch den (Güterbesitz) materiellen Besitz, weil dieser ursprünglich nicht allen zugänglich war und nur der arbeitenden Klasse zustand.23
Im antiken Athen gab es zu dieser Zeit eine adelige Oberschicht und eine Priesterschaft, welche anscheinend nicht mehr in der Lage war, ihre gesellschaftlichen Privilegien zu sichern und zu erhalten. Wie auch in der späteren Geschichte Europas hatte die gesellschaftliche Mittelschicht Athens die Willkür und den Hochmut der adeligen Oberschicht (und der Tyrannis) als derart unvereinbar mit ihrem eigenen Selbstbewusstsein erlebt, dass sie die daraus resultierende Not der ungleichen Behandlung als Ungerechtigkeit empfand.
Dennoch war diese Mittelschicht an keinem nennenswerten Aufstand gegen die Tyrannis beteiligt.24 Vielmehr hat sich Kleisthenes, als Angehöriger des Adels, zum Zweck des eigenen politischen Erfolges mit den Bauern und Handwerkern solidarisiert, um damit politischen Druck aufzubauen. Er propagierte die Mitsprache des Bürgertums, um in der politischen Auseinandersetzung gegen seinen politischen Rivalen Isagoras das Volk auf seine Seite zu ziehen.25
Erst durch die Einführung der Demokratie wurde der Erfolg Athens nicht nur von einer Oberschicht, sondern vom Selbstbewusstsein bzw. von der Identifikation einer breiten Schicht des Volkes getragen. Selbstredend ist, dass eine durch die Demokratie ausgelöste Identifikation und das damit bewusste Erleben von Mitverantwortung, ebenfalls zu ihrem Erfolg beitrugen.
Die Demokratie wurde somit aus dem Streben nach politischem Erfolg geboren. Die dann folgende Bewährung der Demokratie resultierte aus der Kraft der Erneuerung und der Identifikation der Gesellschaft mit ihrem Staatswesen. Die Leitfigur des Tyrannen bzw. des Monarchen erwies sich der Motivation der Bürger, für ein eigenes Staatswesen und eine eigne Gesellschaft zu kämpfen, als unterlegen.
Die philosophischen Überlegungen der Gleichheit und Gerechtigkeit waren dazu der theoretische Unterbau.
Für Aristoteles war der Staat die Gemeinschaft von Freien. Das politisch Gute wäre das Gerechte – und das Gerechte ist die Gleichheit für alle.26 Er meinte, dass jeder Staat und damit auch jede Gemeinschaft um des Guten willen bestünde und der Mensch ein von Natur aus staatenbildendes Wesen sei.27 Gleichheit und Gerechtigkeit stellten in der Antike eine politische, philosophische Schöpfung im Sinne einer gesellschaftlichen Vorteilhaftigkeit dar, die durch das Gesetz verwirklicht werden sollte.
Erst später wurde die Gleichheit aus einem sogenannten Naturrecht (Cicero) abgeleitet, welches in der Aufklärung bei John Locke zum persönlichen Rechtsanspruch mutiert: »Der Mensch wird … mit einem Rechtsanspruch auf vollkommene Freiheit und uneingeschränkten Genuss aller Rechte und Privilegien des natürlichen Gesetzes in Gleichheit mit jedem anderen Menschen oder jeder Anzahl von Menschen auf dieser Welt geboren.«28 Die ursprüngliche politische Schöpfung hatte sich im Naturrecht bestätigt und entsprach nun der Selbsterkenntnis des Menschen (und dessen Natur).
In England hat das Recht, die Macht des Herrschers zu beschneiden, allerdings Wurzeln, die weit vor der Aufklärung liegen. Auch wenn von Gleichheit noch keine Rede war, so schränkte bereits die Magna Carta29 aus dem Jahr 1215 die Rechte des Herrschers gegenüber seinen Untertanen ein. Sie begründete die Freiheit der Kirche von England sowie die ersten Bürgerrechte, indem sie z. B. Verbot, einem Menschen Freiheit und Eigentum ohne rechtmäßiges Urteil zu nehmen. Diese wurde 1628 durch die Petition of Right nochmals bestätigt, welche das Recht des Parlaments gegenüber dem König hervorhob (und den Monarchen u. a. dazu aufforderte, keine Steuern ohne dessen Einwilligung einzuheben, niemanden ohne Angabe von Gründen zu verhaften und ein ordentliches Gerichtsverfahren zu garantieren). 1679 wurde das Habeas Corpus Gesetz30 beschlossen, wodurch die Menschen vor willkürlicher Verhaftung geschützt wurden. 1689 wurde schließlich die Bill of Rights31 von Wilhelm von Oranien vor seiner Krönung unterschrieben, in dem die Befugnisse des Parlaments nochmals verstärkt und die Prinzipien der Magna Carta ausgebaut wurden.32
Die historischen Wurzeln der modernen Menschenrechte sind vielfältig. Jede Unterdrückung von Menschen führt zwangsläufig zur Gegenwehr, nachdem offenbar alle Menschen in ihrem Bedürfnis, ihr Leben nach den Mustern zu leben, welche ihnen die Evolution mitgegeben hat, tatsächlich gleich sind. Auch aus naturwissenschaftlicher Sicht ist kein sinnvoller Ansatz erkennbar, dass die evolutionären Grundbedürfnisse des einen Menschen eine andere Bedeutung oder Wertigkeit in der Evolution haben könnten, als die gleichen Bedürfnisse eines anderen Menschen. Diese philosophische Vermutung, welche noch aus der Aufklärung stammt, prägt heute die naturwissenschaftliche Gewissheit des Begriffes der menschlichen Gleichheit. Und auch wenn die Talente und Fähigkeiten der Menschen höchst unterschiedlich ausgeprägt sein mögen, so kann doch niemand beurteilen, welche dieser Merkmale (insbesondere auf lange Sicht) evolutionär bedeutsamer sein könnten. Im Sinne der evolutionären Vielfalt ist eher zu vermuten, dass die unvorhersehbaren Varianten an Lebenssituationen vielfältige Eigenschaften erfordern, um diese erfolgreich bewältigen zu können. Dabei unterstützt die Evolution die menschliche Vielfalt über das individuelle Bewusstsein des Menschen, um die unterschiedlichen Ausprägungen wirksam werden zu lassen.33
Von der Antike bis heute wurde dieserart der Grundstein zu den Menschenrechten gelegt, die ohne Demokratie nicht verwirklicht werden können. In welcher Staatsform könnte jeder Mensch als gleich an Würde und Rechten34 geachtet und behandelt werden, wenn nicht in der Demokratie? Umgekehrt ist die Demokratie ohne gleiche Menschenrechte seiner Bürger ebenso undenkbar. Wie sollte z. B. der Wille eines Staates von einem Volk ausgehen, welches in seiner Willensentscheidung nicht frei wäre?
Immanuel Kant fasste dies wie folgt: »Das angeboren Recht ist nur ein einziges: Freiheit (Unabhängigkeit von eines anderen nötigender Willkür), sofern sie mit jedes anderen Freiheit, nach einem allgemeinen Gesetz zusammen bestehen kann35 …«
Das Ziel der Gleichheit und der daraus resultierenden Freiheit kannte daher bisher als Ort seiner Verwirklichung nur den Staat. Die Ausweitung des Staates auf von ihm getrennte, weit entfernte Territorien, die Entwicklung einer über den Staaten liegenden Organisationsebene in Form der UNO, in Form grenzüberschreitender Verträge oder in Form eines weltweit agierenden Wirtschaftsunternehmens, sind philosophisch unbekannte Bereiche. Wer achtet innerhalb der Staatengemeinschaft darauf, dass die Freiheit des Einen mit der Freiheit des Anderen so abgestimmt ist, dass beide nebeneinander bestehen können?
Um welche Art von Freiheit oder Gleichheit handelt es sich, wenn die Wirtschaft dem Käufer zwar die Freiheit einräumt, zwischen Produkt A, B, oder C zu wählen, die Produktion des Wirtschaftsgutes allerdings eine ressourcenverschwendende und arbeitsplatzvernichtende Realität schafft, über die der Käufer nicht entscheiden kann? Da jedes Unternehmen aus Menschen besteht, treffen sich auf dem Markt schlussendlich immer Menschen. Die einen können entscheiden wie und wo ein Produkt hergestellt wird, die anderen, ob sie es kaufen wollen. Wenn aber alle zur Auswahl stehenden Produkte gleichartig hergestellt sind, wenn andersartig (sinnvoller) hergestellte Produkte deshalb nicht gewählt werden können, weil sie zu teuer sind – wird die Freiheit bzw. die Auswahlmöglichkeit auf den Preis beschränkt. Das hinter diesem Preis stehende System wählt der Käufer mit aus, ob er nun will oder nicht.
Beeinflusst dieses System das Leben in lebenswichtigen Bereichen wie z. B. der Gesundheit, des Arbeitsplatzes oder des notwendigen Lebensstandards,36 dann kann der Mensch seine Rechte im Wirtschaftssystem nicht ausüben. Werden Menschenrechte von einem von Menschen geschaffenen System behindert oder gar vernichtet, auch wenn dieses System keine staatliche, sondern eine wirtschaftliche Organisation darstellt, dann verstößt dieses System gegen die Menschenrechte.
Nun wird es aber noch komplizierter, denn die Menschen auf der einen Seite des Marktes sind teilweise mit jenen auf der anderen Seite identisch: Der Industriemanager ist z. B. ebenso Verkäufer als auch Konsument. Er argumentiert als Verkäufer, keine Wahlmöglichkeit zu haben und sich die Produktionsbedingungen nicht aussuchen zu können, da er anderenfalls der Konkurrenz unterliege und seinen eigenen Arbeitsplatz und die seiner Kollegen damit aufs Spiel setze. Auch wenn er daher die theoretische Möglichkeit hätte, seine Entscheidungen als Verkäufer zu ändern, so kann er diese Entscheidungsfreiheit infolge des Systems, nicht nutzen.
Diese Argumentation macht deutlich, dass Freiheit und Gleichheit einer demokratischen Organisation mit den Regeln eines sogenannten freien Marktes (in dem jeder nur seinen Vorteil sucht) nicht koexistieren können. Die Freiheit des eigenen Vorteils kann im Sinn der kantischen Formulierung nur in dem Ausmaß bestehen, in dem der Vorteil des anderen ebenso eingeschränkt ist.
Die Freiheit des Strebens nach einem wirtschaftlichen Vorteil des Einen, darf die Freiheit des Anderen, für die notwendigen Lebensgrundlagen, für sich und seine Familie zu sorgen, keinesfalls einschränken. Eine durch ein Wirtschaftssystem verursachte Gefährdung der Lebensgrundlagen bedroht nicht nur das fundamentale Recht auf Leben, sondern ebenso das System selbst (welches ja an seinem Fortbestand interessiert sein und daher trachten müsste, diese Grenze nicht zu überschreiten).
Allerdings gibt es auch in jenen Staaten in denen die Menschenrechte anerkannt sind, keine staatlichen, die Wirtschaft ausreichend einschränkenden, Regelungen, wenn ihre Aktivitäten z. B. Arbeitsplätze oder eine sinnvolle Auswahl von gleichartigen, aber unterschiedlich hergestellten Produkten bedrohen (z. B. Produkte der biologischen Landwirtschaft, Energie aus nachhaltigen Quellen, Produkte, welche unter menschenwürdigen Bedingungen hergestellt wurden etc.). Die Rollen sind vielmehr ungleich verteilt: Kostenvorteilen aus z. B. eingesparten Arbeitsplätzen oder anderen billigen Produktionsbedingungen kommen dem Unternehmen zu Gute. Die daraus resultierenden, notwendigen Sozialleistungen, die Kosten des Umweltschutzes, der Transport- und Infrastruktur etc. hat dagegen (zum großen Teil) die Gesellschaft zu finanzieren.
Zudem werden die Menschenrechte keineswegs von allen Staaten anerkannt. Auf der globalen Ebene treffen eine Vielzahl von Kulturen, unterschiedlich erfolgreiche Bildungssysteme und unterschiedliche religiöse und philosophische Vorstellungen aufeinander. Die Orientierung an naturwissenschaftlichen Vorstellungen ist höchst unterschiedlich ausgeprägt. Die Ziele der europäischen Aufklärung sind vielen Kulturen vollständig fremd.
Neben dieser Vielfalt an Wertvorstellungen haben Staaten oftmals keine Möglichkeit eines staatlichen Zugriffs auf das tatsächliche Wirtschaftsleben. Die Handelsbeziehungen zwischen Staaten werden zwar durch zwischenstaatliche Verträge geregelt, aber gelebt werden diese von Unternehmen. Diese unterhalten oft nur Niederlassungen in den betreffenden Staaten, deren Unternehmensleitungen, Gewinnbesteuerung und Unternehmensbesitz liegen oftmals in ganz anderen Staaten. Die staatlichen Verträge werden somit häufig von Unternehmen genutzt, deren Besitz und Firmenleitung nur teilweise oder gar nicht dem Zugriff dieser Vertragsstaaten unterworfen sind. Die innerstaatlichen Vorschriften berühren nur Teilbereiche von multinationalen Unternehmen. So sehr sich ein Staat um eine gesetzliche Einflussnahme bemühen mag, die Adressaten von Wirtschaftsgesetzen und Handelsverträgen entziehen sich infolge ihrer multinationalen Struktur zunehmend den staatlichen Einflussmöglichkeiten.
Die Staaten, deren Verträge und Gesetze, sind für die internationalen Handelsbeziehungen nur mehr teilweise37 eine konstruktive Notwendigkeit. Zumeist stellen die staatlichen Vorschriften sogar oft für die Unternehmen ökonomische Hindernisse dar, welche man versucht, mit Handelsverträgen zu mildern und auszuhöhlen. Derartige supranationale Unternehmen betreiben, weitgehend unbeeinflusst von ethischen Vorstellungen einzelner Staaten, aber auch von der UNO und deren Menschenrechtskonvention, ihre eigenen Interessen.
Ähnlich wie die Satelliten im Orbit um die Erde, hat sich oberhalb der staatlichen Organisationsebene eine abstrakte, globale Ebene gebildet, die von sehr unterschiedlichen Kräften genutzt wird, sich aber der Willensbildung der Gesellschaft, mangels einer über den Staaten vorgesehenen, demokratischen Organisation entzieht. Die Gerechtigkeit, konzipiert als demokratische Gleichheit vor dem Gesetz, wird durch multinationale Wirtschaftsstrukturen umgangen.
Auf multinationaler Ebene gibt es derzeit kein Gesetz, welches Gleichheit und Gerechtigkeit für die Menschen garantieren könnte.
Die UNO könnte zwar eine auf Gleichheit und Gerechtigkeit aufbauende Organisation sein, scheitert aber an der Macht und den politischen Interessen großer Staaten. Diese Macht wird ausgeübt, auch wenn derartige Staaten nicht demokratisch organisiert sind und ihre Stimme dem Willen der Machthaber und nicht dem des Volkes entspricht. Somit sind die Abstimmungsergebnisse oftmals auch nicht von den Wertvorstellungen der Menschenrechtskonvention geprägt. Über die kantische Freiheit, die nur zusammen mit der Freiheit und den Gesetzen des Anderen bestehen kann, lässt sich hinsichtlich der Ausführung aber nicht grundsätzlich abstimmen.
Demokratie, ohne die der Demokratie innewohnenden Wertvorstellungen führt zwangsläufig zu Resultaten, die sich gegen diese Wertvorstellungen richten. So praktiziert führt Demokratie zur Umkehrung der sie tragenden Werte. Die Durchsetzung eines undemokratischen Willens mittels einer demokratischen Abstimmung kann durch diese nicht legitimiert werden. Die UNO läuft daher Gefahr, nach den derzeitigen Spielregeln zum Vollzugsorgan undemokratischer Willensdurchsetzung zu werden.
Dessen ungeachtet ist die Globalisierung Realität und verlangt nach Antworten.