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ОглавлениеFenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände
§ 3a Abs. 1, Anhang 1.5 Abs. 3 und 1.6 ArbStättV, ASR A1.6 „Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände“, BetrSichV, TRBS 2121 – Teile 1 und 2
Bild 1: Bauarten von Fenstern (Quelle: ASR A1.6)
Allgemeine Anforderungen
Bei der Begehung müssen Sie in Bezug auf die Fenster u. a. Folgendes sicherstellen:
• Die Fenster müssen für die jeweilige Nutzung geeignet sein. Dies gilt speziell für die Auswahl der Glasart.
• Durch die Fenster wird gewährleistet, dass ausreichend Tageslicht an den Arbeitsplätzen vorhanden ist. (Näheres dazu siehe Kap. Beleuchtung)
• Es muss die Möglichkeit bestehen, das Fenster (in Verbindung mit einer Außentreppe oder als zusätzlicher Rettungsweg durch die Feuerwehr beim Anleitern) als Ausstieg im Zuge eines Rettungswegs benutzen zu können.
• Die Fenster müssen gegen unbeabsichtigtes Verlassen der Führungs- und Befestigungselemente gesichert sein: Hierbei muss vor allem auf die funktionsfähigen Mechanismen zum Öffnen und Schließen geachtet werden. (Fenster nicht ausgehebelt)
• Kontrolle der Fenster auf Risse, da sonst erhöhte Bruchgefahr und damit akute Verletzungsgefahr für die Mitarbeiter besteht.
• Gefährdungen durch geöffnete Fensterflügel: Wenn Fensterflügel die Breite von Verkehrswegen einschränken oder sich im Aufenthaltsbereich von Beschäftigten unkontrolliert bewegen können, sind besondere Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
• Bei niedriger Brüstungshöhe der Fenster: Grenzen Arbeitsplätze oder Verkehrswege an die Fenster, muss in diesem Fall eine Sicherung gegen Absturz eingerichtet sein.
• Bei der Begehung sollten Sie zudem prüfen, ob Griffe und Hebel von einem sicheren Standort betätigt werden können. Zudem müssen diese gerundet und in jeder Stellung eines Flügels mindestens 25 mm zu feststehenden Teilen des Fensters oder der Fensterlaibung angeordnet sein.
Zusätzliche Anforderungen bei Umbauarbeiten
Werden oder wurden in Ihrem Unternehmen zuletzt Umbauarbeiten durchgeführt, müssen Sie im Rahmen der Begehung u. a. zusätzlich folgende Punkte beachten:
• Durch Umbauten darf die Funktion bestehender baulicher Einheiten, z. B. von Brandschutzverglasungen, nicht außer Kraft gesetzt werden.
• Während der Umbauarbeiten müssen ggf. zusätzliche organisatorische Maßnahmen getroffen werden, da zeitweise bauliche Maßnahmen des Brandschutzes außer Funktion gesetzt sind.
• Beachtung der Grundsätze beim Einsatz von Fremdfirmen
• Regelmäßige Kontrolle der Baumaßnahmen
Bildschirmarbeitsplätze
Bei Bildschirmarbeitsplätzen kommen im Rahmen der ASRA1.6noch weitere Anforderungen auf den Arbeitgeber zu:
• Die Blickrichtung auf den Bildschirm sollte parallel zur Fensterfläche sein, um Reflexionen und Blendungen auf ein Minimum zu reduzieren.
• In Räumen mit zwei Fensterfronten im rechten Winkel sollten die Fenster durch verstellbare Lichtschutzvorrichtungen, z. B. durch Jalousien, abgedunkelt werden.
• verstellbare Lichtschutzvorrichtungen: Mit diesen lässt sich die Stärke des Tageslichteinfalls auf den Bildschirmarbeitsplatz vermindern. Das Öffnen der Fenster darf durch die Lichtschutzvorrichtung nicht behindert werden.
Bild 2: Verstellbare Lichtschutzvorrichtung (Außenjalousien) (Quelle: miket – Fotolia.com)
Praxistipp:
Vor dem Hintergrund steigender psychischer Erkrankungen sollten Sie nach Möglichkeit nicht auf eine Sichtverbindung nach außen verzichten. Diese hat positive Auswirkungen auf die Psyche Ihrer Mitarbeiter. So lässt sich die Zahl der Unfälle und der Erkrankungen verringern und die Produktivität steigern!
Kraftbetätigte Fenster
Bei kraftbetätigten Fenstern kommt es vor allem vermehrt zu mechanischen Gefährdungen durch Quetschen oder Anstoßen. Hier gilt es, diese durch wirksame Sicherungen zu vermeiden. Um dies sicherzustellen, sollten Sie bei Ihrer Begehung zusätzlich darauf achten, dass Sie folgende Schutzmaßnahmen ergreifen:
• Einbauhöhe des Fensters muss mehr als 2,50 m betragen.
• Eingriffsweite darf nicht mehr als 8 mm betragen.
• Durch akustische oder optische Warnsignale können Gefahren durch unbemerkte Schließvorgänge vermieden werden.
• Bewegungsgeschwindigkeit der Flügel darf nicht zu schnell erfolgen.
• Fenster auf geringe Schließkräfte prüfen
• Einrichtungen vor dem Fenster, die verhindern, dass Mitarbeiter im Bewegungsraum getroffen werden
• Not-Halt-Einrichtung am Fenster
• Verwenden von druckempfindlichen Schutzeinrichtungen (z. B. Schaltleisten)
• Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen (z. B. Lichtschranken)
• Steuerung ohne Selbsthaltung oder gerundete und gepolsterte Kanten
Praxistipp:
Die sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigten Fenstern darf nur durch sachkundige Personen durchgeführt werden, die die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und überprüfen können.
Dachoberlichter bergen für die Mitarbeiter zusätzliche Gefahren wie z. B. Absturz, Herabfallen von Gegenständen durch die Öffnung oder Zugluft. Im Folgenden finden Sie die Anforderungen, die Sie bei Ihrer Begehung überprüfen sollten.
Bild 3: Dachoberlicht (Lichtkuppel) (Quelle: ASR A1.6)
Allgemeine Anforderungen:
• Da Dachoberlichter in der Regel nicht durchtrittsicher sind, müssen Sie prüfen, ob geeignete Maßnahmen gegen Absturz getroffen werden müssen,z. B. durch Umzäunung der Kuppel oder durch ein Auffangnetz. Letzteres kann die Mitarbeiter auch vor herabfallenden Gegenständen schützen und damit in zweifacher Weise sinnvoll sein.
Anmerkung: Auffangnetze sind regelmäßig fachkundig zu prüfen.
• In Räumen mit Dachoberlichtern kommt es aufgrund der Sonneneinstrahlung im Sommer besonders häufig zur Überschreitung der maximalen Raumtemperatur gem. ASR A3.5. Achten Sie darauf, dass Sie hierfür geeignete Schutzmaßnahmen zur Kühlung der Räume ergreifen.
• Arbeitsplätze sollten sich nicht direkt unter der Lichtkuppel befinden und so angeordnet sein, dass die Zugluft auf ein Minimum reduziert wird.
Lichtdurchlässige Wände
Bild 4: Lichtdurchlässige Wand im Hauptbahnhof (Quelle: miket – Fotolia.com)
Was sind lichtdurchlässige Wände?
Als lichtdurchlässige Wände sind Flächen gemeint, die
• aus Glas, Kunststoff und transparenten Materialien bestehen,
• bis in die Nähe des Fußbodens reichen und
• Gebäude- und Raumabschlüsse, die keine Lüftungsfunktion haben.
Allgemeine Anforderungen
• Im Bereich von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen:
– Achten Sie auf eine ausreichende Kennzeichnung der Flächen gem. ASR A1.3 in Augenhöhe. Die Kennzeichnung muss sich dabei deutlich von Beleuchtung und Hintergrund abheben.
– Zudem muss eine ständige Sicherung gegen Absturz vorhanden sein (absturzsichernde Verglasung oder Geländer).
• Im Bereich von Absätzen, Treppen, Stufen, bei Menschengedränge oder beim Transport von Material: In diesen Fällen muss bruchsicheres Glas verwendet werden. Alternativ: Prüfen Sie, ob ein Geländer, Netz oder Gitter montiert ist.
Anmerkung: Bruchsicheres Glas ist nicht gleichzusetzen mit absturzsichernder Verglasung, deshalb sind bei bruchsicherer Verglasung und Absturzgefahr zusätzlich Geländer anzubringen.
Praxistipp:
Bei bestehenden und nicht bruchsicheren Glasflächen wäre ein Austausch in der Regel unverhältnismäßige Härte für den Unternehmer. Daher reicht in diesem Fall auch der Einsatz von geeigneten Splitterschutzfolien. Diese lassen sich für einen relativ geringen Preis im Fachhandel erwerben.
Checkliste Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände
Fenster – allgemeine Anforderungen
Lassen sich Fenster von den Beschäftigten sicher öffnen, schließen, verstellen und arretieren?
Sind Fenster so angeordnet, dass sie in geöffnetem Zustand keine Gefahr für die Beschäftigten darstellen?
Wenn Fenster als Sichtverbindung nach außen dienen: Ist der Ausblick aus dem jeweiligen Raum ins Freie in Augenhöhe möglich?
Ist die Absturzsicherung an Fenstern mit angrenzenden Arbeitsplätzen und Verkehrswegen ausreichend (z. B. durch absturzsichernde Verglasung)?
Sind Fenster gegen unbeabsichtigtes Verlassen der Führungs- und Befestigungselemente gesichert?
Sind Griffe, Hebel, Schlösser, Kurbeln gefahrlos zu bedienen?
Sind Sonnenschutzsysteme und lüftungsrelevante Fenster so installiert, dass sie sich nicht behindern?
Sind für Notausstiegsfenster die Anforderungen der ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ berücksichtigt?
Kraftbetätigte Fenster
Sind kraftbetätigte bzw. ferngesteuerte Fenster so arrangiert, dass u. a. bei ihrer Bedienung keine Gefährdungen, z. B. Quetschen oder Anstoßen, von ihnen ausgehen?
Sind Sicherheitsvorkehrungen gegen Absturz oder Herabschlagen von Fensterflügeln notwendig und installiert?
Oberlichter
Wurden Maßnahmen gegen Absturz und herabfallende Gegenstände ergriffen (z. B. ein Auffangnetz)?
Werden vor allem im Sommer Maßnahmen zur Kühlung ergriffen, um die erforderlichen Raumtemperaturen gem. ASR A3.5 einzuhalten?
Sind die Arbeitsplätze so eingerichtet, dass die von den Oberlichtern ausgehende Zugluft auf ein Minimum reduziert wird?
Lichtdurchlässige Wände
Befindet sich die lichtdurchlässige Wand im Bereich von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen:
Wurde auf eine ausreichende Kennzeichnung nach ASR A1.3 geachtet und hebt sich diese deutlich vom Hintergrund ab?
Ist eine ständige Sicherung gegen Absturz installiert?
Bei Absätzen, Treppen, Stufen, bei Menschengedränge und Transport von Material:
Wurde bruchsicheres Glas verwendet oder alternativ dazu ein Geländer, Netz oder Gitter montiert?