Читать книгу Handbuch Betriebsbegehung - Georg Tschacher - Страница 12
Оглавление§ 3a Abs. 1 und § 4 Abs. 3 ArbStättV;ASR A3.6 „Lüftung“
In Arbeitsräumen muss in ausreichender Menge zuträgliche Atemluft für die Mitarbeiter zur Verfügung stehen. Eine Verschlechterung der Luftqualität durch sog. Lasten (Stofflasten, Feuchtelasten oder Wärmelasten) sind so weit wie möglich zu vermeiden bzw. zu minimieren. Um dies zu bewerkstelligen, sollte nach folgendem Schema vorgegangen werden:
1. Last vermeiden
2. Last minimieren
3. Quelle kapseln
4. Last quellennah abführen
Im Folgenden soll daher näher auf die einzelnen Lasten eingegangen werden.
Stofflasten
Ursachen
Die Ursachen für Stofflasten können z. B. sein:
• Anwesenheit von Beschäftigten und sonstigen Personen (Emission von CO2 und Geruchsstoffen)
• Emissionen aus Bauprodukten oder Einrichtungsgegenständen (z. B. flüchtige organische Stoffe (VOC), Formaldehyd, Fasern)
• Eindringen von belasteter Luft aus anderen Räumen oder Bereichen (z. B. aus Tätigkeiten mit Gefahrstoffen oder biologischen Arbeitsstoffen) oder von außen
• Schlecht gewartete RLT-Anlagen
• Auftreten von Schimmel
• Radon, das in einigen Gebieten Deutschlands (siehe Radonkartierung der Länder) aus dem Untergrund in Gebäude eindringen kann.
Messung
Wenn die Personen im Raum, egal ob Beschäftigte oder sonstige Personen, der Hauptgrund für die Stofflasten sind, lässt sich die Luftqualität anhand der CO2-Konzentration bestimmen. Der folgenden Tabelle können Sie daher entnehmen, ob bei Ihnen im Unternehmen Maßnahmen erforderlich sind und welche sich hierfür empfehlen.
Im Normalfall ist eine Messung der Luftqualität nicht notwendig. Besteht allerdings ein begründeter Verdacht, dass die empfohlenen CO2-Konzentrationen überschritten werden, sollten Sie bei Ihrer Begehung Messungen durchführen. Diese sind unter den üblichen Nutzungsbedingungen und mit der üblichen Personenbelegung zu arrangieren. Vor der Messung sollte der Raum arbeitsüblich gelüftet werden. Bewertet wird dabei der Momentanwert. Bei Räumen bis 50 m2 Grundfläche sollte in ca. 1,50 m Höhe gemessen werden und in einem Abstand von 1 bis 2 m zu den Wänden. Achten Sie zudem darauf, dass keine Personen (z. B. durch zu nahe Positionierung am Messgerät) die Messung direkt beeinflussen.
Stofflasten aus Bauprodukten
Sind Bauprodukte oder Einrichtungsgegenstände die Ursache für die erhöhten Stofflasten im Raum, können diese vermieden oder minimiert werden, indem z. B. Produkte mit folgenden Eigenschaften eingesetzt werden:
• emissionsfrei oder emissionsarm
• überprüft
• aufeinander abgestimmt
• richtig verarbeitet
Stofflasten durch Rauch
In den Gebäuden muss der Nichtraucherschutz durch ein Rauchverbot oder durch baulich abgetrennte Raucherräume sichergestellt werden. Von dort dürfen für die anderen Beschäftigten keine Gefahren durch Tabakrauch ausgehen. Ist das Rauchen in der Arbeitsstätte unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, muss durch Lüftungsmaßnahmen versucht werden, die Gefährdungen für die Beschäftigten so weit wie möglich zu minimieren.
Feuchtelast
Feuchtelasten können z. B. durch die Wasserdampfabgabe aus Prozessen oder der anwesenden Personen entstehen. Kommt es im Arbeitsraum betriebsbedingt zu Feuchtelasten, müssen folgende Werte der maximalen relativen Luftfeuchtigkeit eingehalten werden:
Diese Werte sind nicht anzuwenden, wenn die Natur des Betriebs höhere Luftfeuchten verlangt.
Wärmelasten können z. B. durch folgende Faktoren entstehen:
• Geräte und Maschinen
• Sonneneinstrahlung
• künstliche Beleuchtung
• Personen
Diese sind soweit möglich zu minimieren. Die Raumtemperatur muss dazu den Anforderungen der ASR A3.5 „Raumtemperatur“ entsprechen (siehe Kap. Raumtemperatur).
Freie Lüftung (Fensterlüftung)
Anforderungen an die freie Lüftung
• Die Arbeitsräume sollen möglichst gleichmäßig durchlüftet werden.
• Dauer und Intensität der Lüftung sind so zu gestalten, dass Zugluft möglichst vermieden wird.
• Die Werte der folgenden Tabelle müssen (je nach System) eingehalten werden.
System I:
• Einseitige Lüftung mit Zu- und Abluftöffnungen in einer Außenwand; gemeinsame Öffnungen sind zulässig
System II:
• Querlüftung mit Öffnungen in gegenüberliegenden Außenwänden oder in einer Außenwand und der Dachfläche
Wenn die Personenbelegung nicht bekannt ist, ist für die Berechnung der Mindestöffnungsfläche von einer Grundfläche von 10 m2 pro Person auszugehen. Bei sehr geringer Personenbelegung ist von einer Person je 100 m2 auszugehen (z. B. in einer Lagerhalle).
Eine Verringerung der Lüftungsquerschnitte bei kontinuierlicher Lüftung zur Anpassung an Witterungsbedingungen muss durch Verstellbarkeit möglich sein.
Als Stoßlüftung wird ein kurzzeitiger, intensiver Luftaustausch bezeichnet. Die Stoßlüftung dauert in der Regel ca. 3 bis 10 Minuten und ist nach Bedarf durchzuführen. Folgende Anhaltswerte können herangezogen werden:
Die Mindestdauer für die Stoßlüftung ist von der Temperaturdifferenz zwischen innen und außen und dem Wind abhängig. Es gelten folgende Anhaltswerte:
Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen)
RLT-Anlagen sind nötig, falls die freie Lüftung nicht ausreicht, um die entsprechende Luftqualität sicherstellen zu können. Gründe hierfür sind z. B.:
• Abmessungen der Räume
• Lage der Räume
• Umliegende Bebauung
• Besondere Nutzung
• Innere oder äußere Lasten
• Fenster dürfen nicht ausreichend lange geöffnet werden
Anforderungen
• RLT-Anlagen müssen dem Stand der Technik entsprechen.
• Die Zuluft ist vor der Zuführung in die zu lüftenden Räume durch Luftfilter nach dem Stand der Technik zu reinigen.
• Es dürfen keine Gefahren durch die RLT-Anlage entstehen, z. B. durch Gefahrstoffe, Bakterien, Schimmelpilze, Lärm etc.
• Der Außenluftvolumenstrom ist so auszulegen, dass Lasten zuverlässig abgeführt werden und die CO2-Konzentration von 1.000 ppm eingehalten wird.
• Es darf keine unzumutbare Zugluft auftreten.
• Lasten sind möglichst quellennah zu erfassen. Natürliche Luftbewegungen sind zu ermöglichen und sinnvoll auszunutzen.
• Abluft aus Räumen mit Lasten darf nur dann als Umluft genutzt werden, wenn Gesundheitsgefahren und Belästigungen ausgeschlossen werden können.
• Abluft aus Sanitärräumen, Raucherräumen und Küchen darf nicht als Zuluft verwendet werden.
Inbetriebnahme, Wartung und Prüfung
RLT-Anlagen müssen wirksam sein und die oben genannten Anforderungen erfüllen. Um dies auch auf Dauer zu gewährleisten, sind RLT-Anlagen in festgelegten Intervallen sachgerecht zu warten. Die Wartungsintervalle sind so festzulegen, dass die
• technischen,
• hygenischen und
• raumlufttechnischen
Eigenschaften und der sichere Betrieb der Anlage während der gesamten Betriebszeit gewährleistet werden.
Die Prüfung der RLT-Anlage auf Funktionsfähigkeit kann durch Messung folgender Größen erfolgen:
• Kohlendioxidgehalt unter Nutzungsbedingungen
• Außenluftvolumenstrom
• Zulässiger Differenzdruck an Filtern
• Luftgeschwindigkeit im Aufenthaltsbereich
• Schalldruckpegel
• Temperatur der Zuluft
• Eventuell: Druckgefälle zu benachbarten Räumen
• Eventuell: Keimzahl der Zuluft
Bei Ausfall oder Störung der RLT-Anlage muss dies durch eine selbsttätige Warneinrichtung angezeigt werden. Die Maßnahmen sind entsprechend der Gefährdungsbeurteilung zu treffen.
Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen
Es ist messtechnisch zu überprüfen, ob ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden ist und keine Stoffe in der Atemluft in gesundheitsschädlicher Konzentration vorliegen, wenn Bauarbeiten an folgenden Orten durchgeführt werden:
• Abwassertechnische Anlagen
• Unter Tage
• In engen Räumen
Wird eine Sauerstoffversorgung von 19 Vol.-% nicht erreicht, muss maschinell belüftet werden.
• Es sind höhere relative Luftfeuchten erlaubt als in oben abgebildeter Tabelle, wenn diese durch Bauprozesse entstehen.
• Wärmelasten können sowohl durch Bauprozesse als auch durch Bauarbeiten unter Tage geogen aus dem Baugrund auftreten.
• Es können prozessbedingt hohe Luftgeschwindigkeiten entstehen.
Ist die Atemluft gesundheitlich zuträglich (entspricht sie im Wesentlichen der Außenluftqualität)?
Wird durch freie Lüftung oder lüftungstechnische Anlagen erreicht, dass ein ausreichender Luftwechsel in Arbeitsräumen stattfindet?
Erzeugt die Lüftung keine unzumutbare Zugluft?
Überschreitet die Luftfeuchte nicht die Maximalwerte aus obiger Tabelle?
Wird die Zuluft bei lüftungstechnischen Anlagen gefiltert?
Werden lüftungstechnische Anlagen mindestens jährlich geprüft?
Werden Behälter und enge Räume technisch belüftet?