Читать книгу Handbuch Betriebsbegehung - Georg Tschacher - Страница 8
ОглавлениеRaumabmessungen und Bewegungsflächen
§ 3a Abs. 1, § 6 Abs. 1 ArbStättV, ASR A1.2
Besonders die neue ASR A1.2 konkretisiert die Anforderungen, die an Arbeitsräume und Arbeitsplätze bezüglich der Größe und Abmessungen gestellt werden. Der Grundsatz hierbei heißt: Die Mitarbeiter sollen ihre Arbeit ohne Beeinträchtigung ihrer Sicherheit, Gesundheit oder ihres Wohlbefindens verrichten können. Um dies sicherzustellen, sollten Sie bei Ihrer Begehung die folgenden Punkte prüfen:
• Die Beschäftigten benötigen genügend Bewegungsfreiraum. Der Arbeitsplatz sollte so gestaltet sein, dass die Mitarbeiter durch nichts bei ihren gewöhnlichen Arbeitsabläufen und -bewegungen behindert oder eingeschränkt werden, z. B. durch Einrichtungs- oder andere Gegenstände.
• Zusätzlich zu den ergonomischen Aspekten, welche die Anforderungen an die Raumfläche definieren, müssen Sie eventuell abweichend hiervon andere Regelungen treffen. Dies gilt z. B. wenn die Anforderungen an die Lüftung (siehe Kap. Lüftung) nach ASR A3.6 sonst nicht erfüllt werden können.
Praxistipp:
Ob der Platz für den Angestellten ausreichend ist, hängt nicht zuletzt von der Tätigkeit und der Person selbst ab.
Wie groß ist die Person? Ist bei der Tätigkeit zusätzliche Kleidung oder Persönliche Schutzausrüstung (PSA) vorgeschrieben, die sie in der Bewegungsfreiheit hemmt? Werden die Maße und nötigen Bewegungen durch Bedienung von Arbeitsmitteln und sonstigen Gegenständen berücksichtigt?
Die in den folgenden Tabellen vorgegebenen Werte geben Ihnen hierbei als Mindestwerte lediglich eine Hilfestellung, jedoch sollten Sie individuell entscheiden, ob der zur Verfügung gestellte Raum ausreichend ist!
Anforderungen an die Grundfläche
Die Anforderungen an die Grundfläche von Arbeitsräumen unterscheiden sich je nach Tätigkeit bzw. Art der Arbeit. Besonderheiten gibt es v. a. bei (Großraum-) Büro- und Bildschirmarbeitsplätzen. Bei den in der folgenden Tabelle aufgeführten Richtwerten handelt es sich um Mindestanforderungen, welche an die Grundfläche von Arbeitsräumen gestellt werden und die Sie bei Ihrer Begehung prüfen sollten:
Bewegungsflächen am Arbeitsplatz
Ebenso wie die Grundfläche, ist auch bei der benötigten Bewegungsfläche für die Beschäftigten vor allem die Tätigkeit ausschlaggebend. Um während Ihrer Begehung feststellen zu können, ob der Bewegungsraum für die Mitarbeiter am Arbeitsplatz ausreichend ist, sollten Sie folgende Punkte berücksichtigen:
Bild 1: Mindestgröße der Bewegungsfläche im Sitzen und Stehen (Quelle: ASR A1.2)
Praxistipp:
Wenn Sie die Bewegungsfläche der Beschäftigten festlegen, müssen Sie alle Körperhaltungen berücksichtigen, die der Arbeitnehmer während der Ausführung seiner Tätigkeit einnimmt. Das heißt: Hat der Mitarbeiter während seiner Tätigkeit einen höheren Bewegungsradius als z. B. 1,50 m2, erhöht sich infolgedessen auch die benötigte Bewegungsfläche!
Beispiele für Mindestmaße der Bewegungsflächen:
Bild 2: Mindesttiefe der Bewegungsfläche bei sitzender Tätigkeit (Quelle: ASR A1.2)
Bild 3: Mindesttiefe der Bewegungsfläche bei stehender Tätigkeit (Quelle: ASR A1.2)
Bild 4: Mindestbreite der Bewegungsfläche im Sitzen und Stehen (Quelle: ASR A1.2)
Bild 5: Mindesttiefe der Bewegungsfläche für Arbeitsplätze mit stehender, nicht aufrechter Körperhaltung (Quelle: ASR A1.2)
Bild 6: Mindestbreite der Bewegungsfläche bei nebeneinander angeordneten Arbeitsplätzen mit sitzender oder stehender Körperhaltung (Quelle: ASR A1.2)
Bewegungsflächen dürfen sich nicht überlagern mit:
• Bewegungsflächen anderer Arbeitsplätze
• Flächen für Verkehrswege (einschließlich Fluchtwege und Gänge zu anderen Arbeitsplätzen sowie Betriebseinrichtungen)
• Stellflächen für Arbeitsmittel, Einbauten und Einrichtungen
• Flächen für Sicherheitsabstände
Ausnahmen:
• Stellflächen von selbst benutzten mobilen Arbeitsmitteln
• Funktionsflächen von selbst benutzten Arbeitsmitteln, Einbauten und Einrichtungen, z. B. Schrankauszüge und -türen, Fensterflügel
• Flächen für Sicherheitsabstände
Bei den Maßen zu Höhen und Breiten von Verkehrs- und Fluchtwegen beachten Sie zusätzlich die Anforderungen der Technischen Regeln ASR A1.8 „Verkehrswege“ und ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“.
Funktionsflächen für Arbeitsmittel, Einbauten und Einrichtungen
Was ist die Funktionsfläche?
Funktionsflächen sind die Bodenflächen, die von beweglichen Teilen von Arbeitsmitteln, Einbauten und Einrichtungen über deckt werden.
Bild 7: Beispiel für Funktionsflächen: Schränke (Quelle: ASR A1.2)
Bild 8: Beispiel für Funktionsflächen: Drehmaschine (Quelle: ASR A1.2)
Ermittlung der benötigten Funktionsfläche
Bei der Ermittlung der Funktionsflächen müssen Sie die Flächen für alle Betriebszustände berücksichtigen. Das beinhaltet auch den benötigten Platz für Prüfungsarbeiten, Instandhaltungsarbeiten, Werkzeugwechsel und ähnliche Tätigkeiten.
Flächen für Sicherheitsabstände
Was ist der Sicherheitsabstand?
Der Sicherheitsabstand ist der benötigte Abstand zwischen Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Einbauten sowie Einrichtungen und dem Beschäftigten. Dieser Spielraum stellt sicher, dass Gefährdungen, z. B. durch Quetschungen, so weit wie möglich vermieden werden.
Bild 9: Beispiel für Funktionsfläche und Sicherheitsabstand: Schrankbenutzung (Quelle: ASR A1.2)
Ermittlung des Sicherheitsabstands
Wie viel Sicherheitsabstand im Einzelnen benötigt wird, müssen Sie auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung festlegen. Dies ist also je nach erwarteter Gefährdung durch das Arbeitsmittel festzulegen. Ziehen Sie hierfür am besten die Empfehlungen des Herstellers zurate.
Pauschale Maßgaben lassen sich hierfür nicht treffen, jedoch sollten Sie zur Vermeidung von Ganzkörperquetschungen darauf achten, dass der Sicherheitsabstand mindestens 0,50 m beträgt.
Um die benötigte lichte Höhe von Arbeitsräumen zu bestimmen, sollten Sie in jedem Fall folgende Punkte berücksichtigen:
• Benötigter Bewegungsfreiraum für die Beschäftigten
• Nutzung der Arbeitsräume
• Technische Anforderungen an Lüftung, Beleuchtung etc.
• Erfordernisse, um das Wohlbefinden der Mitarbeiter sicherzustellen
Um die Mindestanforderungen an die lichte Höhe zu bestimmen, müssen Sie außerdem die Grundfläche des Raums betrachten:
Praxistipp:
Wenn Sie im Rahmen Ihrer Gefährdungsbeurteilung belegen können, dass keine gesundheitlichen Bedenken bestehen, reichen in diesem Fall auch jeweils 0,25 m weniger lichte Höhe als in obiger Tabelle. Eine Mindesthöhe von 2,50 m darf jedoch nicht unterschritten werden!
Wie in den allgemeinen Anforderungen bereits erwähnt, gilt der Grundsatz:
Sicherheit, Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten dürfen niemals beeinträchtigt werden!
Um den Beschäftigten ausreichend Sauerstoff zur Verfügung zu stellen und damit einhergehend das Wohlbefinden sicherzustellen,werden auch in Bezug auf das Luftvolumen im Raum gewisse Anforderungen gestellt. Diese richten sich nach der Art der Tätigkeit und sind im Einzelnen für jeden ständig anwesenden Beschäftigten wie folgt vorgeschrieben:
Beispiele für Grundflächen von Arbeitsplätzen
Um die Grundfläche von Arbeitsplätzen zu ermitteln, benötigen Sie die Maße des Raums. Berechnen Sie zunächst die Gesamtfläche in m2 und teilen Sie sie durch die Anzahl der Arbeitsplätze im Raum.
Beispiel 1: Grundfläche eines Arbeitsplatzes in einer Fertigungsstätte
Bild 10: Beispiel für die Grundfläche eines Arbeitsplatzes in einer Fertigungsstätte (Quelle: ASR A1.2)
Beispiel 2: Grundfläche eines Einzelbüros
Bild 11: Beispiel für die Grundfläche eines Einzelbüros (Quelle: ASR A1.2)
Flächenbedarf pro Arbeitsplatz: 3,10 m × 2,80 m = 8,68 m2
Beispiel 3: Grundfläche eines Zwei-Personen-Büros
Bild 12: Beispiel für die Grundfläche eines Zwei-Personen-Büros (Quelle: ASR A1.2)
Flächenbedarf pro Arbeitsplatz: (4,40 m × 4,60 m)/2 = 10,12 m2
Beispiel 4: Grundfläche eines Drei-Personen-Büros
Bild 13: Beispiel für die Grundfläche eines Drei-Personen-Büros (Quelle: ASR AI.2)
Flächenbedarf pro Arbeitsplatz: {5,40 m × 5,30 m)/3 = 9,54 m2
Beispiel 5: Grundfläche eines Gruppenbüros
Bild 14: Beispiel für die Grundfläche eines Gruppenbüros (Quelle: ASR AI.2)
Flächenbedarf pro Arbeitsplatz: {12,30 m × 4,35 m)/5 = 10,70 m2
Beispiel 6: Grundfläche eines Kombibüros
Bild 15: Beispiel für die Grundfläche eines Kombibüros (Quelle: ASR A1.2)
Flächenbedarf pro Arbeitsplatz: 2,70 m ×3,30 m = 8,91 m2
Beispiel 7: Grundfläche eines Großraumbüros
Bild 16: Beispiel für die Grundfläche eines Großraumbüros (Quelle: ASR A1.2)
Flächenbedarf pro Arbeitsplatz:
(40,26 m × 19,70 m)/49 = 16,18 m2