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I. Grundsatzfragen 1. Verhandlungsverlauf

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Nach den seit 2007 laufenden Verhandlungen 1 ist zwischen dem Land Hamburg und der Türkisch – Islamischen Gemeinde DITIB Landesverband Hamburg e. V. 2, dem Verband der islamischer Kulturzentren e.V. 3 (VIKZ) und der im Juli 1999 gegründeten SCHURA – Rat der islamischen Gemeinschaften in Hamburg e.V., hinfort: SCHURA Hamburg 4, am 13. November 2012 der „Vertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem DITIB - Landesverband Hamburg, SCHURA - Rat der Islamischen Gemeinschaften in Hamburg und dem Verband der Islamischen Kulturzentren“ unterschrieben worden 5 , mit dem von staatlicher Seite die muslimische Präsenz in ihren berechtigten Belangen respektiert und von islamischer Seite die Integration in die Gesellschaft weiter gefördert wird.

Parallel zu den Verhandlungen über einen Islam - Vertrag gab es gleichsam in deren „Windschatten“ Verhandlungen mit der Alevitischen Gemeinde Deutschland e.V., die schon deswegen unproblematisch waren, weil die Alevitische Gemeinde unzweifelhaft ein Religionsgemeinschaft ist 6 und bei ihr die Gleichberechtigung der Frau selbstverständlich ist. Der in weiten Teilen mit dem Islam - Vertrag wortgleiche „Vertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg mit der Alevitischen Gemeinde Deutschland e. V.“ ist ebenfalls am 13. November 2012 unterschrieben worden 7 .

Bis 2010 hatten zu einem Islam - Vertrag sechs Verhandlungsrunden stattgefunden. Nach dem Regierungswechsel in Hamburg von der CDU zu der SPD wurden die Verhandlungen am 15. September 2011 fortgeführt. Ein erster Vertragsentwurf vom Januar 2012, der jedoch zunächst nur die unstreitigen Themen formulierte 8 , behandelte die Themen 9 Moscheebau, Bestattungswesen und islamische Hochschulausbildung.

Zum Islam - Vertrag in Hamburg

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