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4. Die Türkisch – Islamische Gemeinde DITIB Landesverband Hamburg
ОглавлениеDer weitere, auf lokaler Ebene fast nur aus türkisch - stämmigen Mitgliedern bestehende bundesweite Dachverband ist die DITIB, die hier auf mittlerer Ebene als Landesverband auftritt. Das gemeinsame Bekenntnis, das in diesem Verband geübt wird, ist der sunnitische Islam mit Anlehnung an die in der Türkei beachtete hanifitische Rechtsschule, die gegenüber den anderen Rechtsschulen 36 als die „liberalste“ angesehen wird. Die DITIB unterscheidet sich jedenfalls deutlich von der glaubensmäßig orthodoxen Ausrichtung des VIKZ.
Weiterer Unterschied ist, dass der VIKZ in der laizistischen Türkei immer. wieder von staatlichen Stellen bedrängt worden ist 37 , während die DITIB von der staatlichen Religionsbehörde Diyanet unterstützt und angeleitet wird 38 . Aus diesem Hineinregieren staatlicher Stellen in eine Religionsgesellschaft ändert sich ihr Charakter jedoch nicht, wenn die „ewigen Wahrheiten“, hier des Islam,, abgeleitet aus Koran und Sunna 39 , unberührt bleiben und von den Mitgliedern geübt werden. So hat das Hineinregieren staatlicher Stellen im europäischen Staatskirchentum, etwa in Österreich mit dem sog. Josephinismus 40 , auch nichts am Wesen der christlichen Kirchen geändert.
Für den Dachverband kann allerdings zweifelhaft sein, inwieweit dort ein (gegebenenfalls auch arbeitsteiliger) identitätsstiftender Glaubensvollzug stattfindet. Zwar widmet sich die obere Ebene nach eigenem Selbstverständnis 41 vornehmlich und umfassend der „Koordinierung der religiösen, sozialen und kulturellen Tätigkeiten der angeschlossenen Vereine“. Aus diesen vielfältigen Förderungen und Koordinierungen 42 kommen als eigene religiöse Betätigungen in Betracht die Telefonseelsorge, die Erstellung religiöser Gutachten, die Verrichtung der religiösen Dienste (z. B. gemeinschaftliche rituelle Gebete, religiöse Unterweisung in den Grundlehren des Islam) und die Ausbildung von Islamtheologen sowie, mangels einer Lehrautorität im Islam, die wissenschaftliche Pflege der Religion 43 und die in § 3 der Landesverbandssatzung aufgezählten Tätigkeiten.
Die Ausbildung von Islamtheologen wird nunmehr als eigene, von den wenigsten Moscheegemeinden ausführbare Ausbildung angesehen, § 2 Satz 3 der Satzung. Einige Islamtheologen stehen bereits „dem Arbeitsmarkt zur Verfügung“. Das besagt indes auch, dass diese noch keineswegs als Imame in den DITIB – Moscheegemeinden eingesetzt werden. Nach wie vor werden für die Moscheegemeinden hauptamtliche Vorbeter aus der Türkei für einige Jahre zur Verfügung gestellt 44. Bei diesen Vorbetern handelt es sich um in der Türkei ausgebildete Religionsbeauftragte der dortigen Religionsbehörde, die für eine befristete Zeit zur religiösen Betreuung der türkischen Muslime ins Ausland entsandt werden. Die Ausbildung und Einstellung eigener Imame wird für die Bejahung des Status einer Religionsgemeinschaft für die Anstalt DITIB von Bedeutung sein. Darüber hinaus geht die Zugehörigkeit zur DITIB eindeutig aus der Vereinssatzung hervor. Sie folgt bei den meisten DITIB-Vereinen einem Satzungsmuster, in das lediglich der Name des Vereins und das Gründungsdatum eingefügt werden. Die Unterstützung aus der Türkei und der vornehmlich im kulturellen und politischen Leben 45 gegebene Zugang zur türkischstämmigen Gemeinschaft in Deutschland lässt die DITIB auch als einen politischen Verband erscheinen 46 .