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2.1 Grundlegende Problembeschreibung
ОглавлениеWenn mit dem Begriff »Gewalt« also nur auf den ersten Blick vielleicht körperliche oder seelische Verletzungen, die absichtlich oder fahrlässig herbeigeführt werden, um andere Menschen zu verletzen oder zu vernachlässigen, assoziiert werden, geraten mit einer Perspektiverweiterung auch selbstsorgende wie auch strukturelle und organisationale Aspekte in den Fokus der Betrachtung.
Fragen wie:
• Wie kann ich mir meiner Haltungen und Meinungen zu Gewalt bewusst werden?
• Geschieht Gewalt ausschließlich beabsichtigt?
• Welche personalen Faktoren beziehungsweise sozialen Strukturen tragen dazu bei, dass Menschen auch unbeabsichtigt oder unwissentlich in die Täterrolle geraten?
• Welche Bedeutung haben das Teamklima und die Organisationsstruktur auf das fachliche Handeln?
• Welche Formen von Gewalt können als legitim bzw. illegitim bezeichnet werden?
sensibilisieren SozialarbeiterInnen, HeilpädagogInnen und Pflegefachkräfte für ihren Umgang mit diesem Phänomen.
Es gilt also, den Blick zu weiten, um das gesamte Thema der Belastungen durch Gewalt zu überblicken. Nur so kann ein reflexiver Umgang klarmachen, dass Gewalt sehr viele Facetten besitzt. Dazu kann bereits eine Reihe von Veröffentlichungen herangezogen werden, die sehr verschiedene Erläuterungen von Ausdrucksformen gewaltbelasteter Zustände sowie Erklärungsversuche anbieten (vgl. Rövekamp/Sommer 2016, S. 96, Bohn 2015, Sedmak 2013, Mietzel 2000).
Zur Verdeutlichung: Die Vorstellung etwa, dass Gewalt einmalige oder dauerhafte Handlungen oder Unterlassungen einschließe, die dann den Willen oder Widerstand eines anderen Menschen überwinden, darf den beigefügten Schaden beim Opfer nicht außer Acht lassen, auch wenn diese Gewaltform als legitim oder als unumgänglich bezeichnet werden könnte.
Es können sehr verschiedene Formen von Gewalt unterschieden werden. Grundsätzlich verletzt Gewalt jedoch immer den Willen der Betroffenen, egal ob ethisch zu rechtfertigen oder rechtlich legitim durchgeführt.
Es ist zu denken an:
• Zwangsmaßnahmen, die umgesetzt werden, obwohl sie gegen Menschenrechte verstoßen
• Maßnahmen, welche Schutz vor sich selbst oder anderen sichern
• Verhältnismäßigkeiten zwischen der menschenrechtlichen Verletzung und dem Schutz.
»Gewalt ist keine Anwendung von Macht, sondern Ausdruck ihres Scheiterns«, zitiert Caroline Bohn (2015, S. 65) den Soziologen Niklas Luhmann. So entsteht nicht der Glaube an die Vermeidung von Gewalt, sondern von einem besseren Umgang. Es wird notwendig, Kompetenzen im Umgang mit diesem Phänomen zu erlangen, um fachlich nicht zu scheitern, auch bei ethisch und rechtlich legitimen Formen von Gewalt.