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5.2.2 Pensionskassen

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Der Gesetzgeber lässt Pensionskassen wiederum einen relativ großen Freiraum bei der Gestaltung der Anlagepolitik.

Österreichische Pensionskassen unterliegen den Regeln des Pensionskassengesetzes (PKG). In dessen § 25 werden die Vorschriften zum Betrieb einer Pensionskasse aufgelistet und auf den Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht in der Vermögensverwaltung verwiesen.

Wie bei Erst-und Rückversicherern sind die Vermögenswerte der Pensionskassen zum größtmöglichen langfristigen Nutzen der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten insgesamt zu veranlagen und schriftliche Leitlinien über die Grundsätze der Veranlagungspolitik und -steuerung aufzustellen. Dazu gehört u.a. die Definition des Anlageuniversums nach Kategorien. Veranlagungen in Anteilscheine von Investmentfonds, Immobilienfonds und alternative Investmentfonds sind entsprechend auf die Veranlagungskategorien aufzuteilen. Das Gesetz hält fest, dass nicht-handelbare Vermögenswerte in der Erklärung über die Grundsätze der Veranlagungspolitik vorgesehen sein und auf jeden Fall auf einem vorsichtigen Niveau gehalten werden müssen.

Anlagen von Pensionskassen in ILS sind innerhalb der gesetzlichen Vorschriften in Österreich nicht explizit ausgeschlossen und entsprechend möglich.

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