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Evolution ist ein konzeptionelles Gerüst

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Dass Evolutionstheorien keine Naturgesetze beschreiben, hat in jüngster Zeit MÜLLER (2017, 2) prägnant zum Ausdruck gebracht. Er schreibt (in Übersetzung; Hervorhebungen nicht im Original):

„Die Theorie der Evolution ist das grundlegende konzeptionelle Gerüst der Biologie, zu dem alle wissenschaftlichen Erklärungen der Phänomene des Lebens passen müssen. Da es kein allgemeingültiges Gesetz beschreibt im Blick auf ein einzelnes natürliches Phänomen wie zum Beispiel Gravitation, sondern vielmehr die Regeln organismischer Veränderungen im Laufe der Zeit, die auf den hochkomplexen Inputs und den Wechselwirkungen einer Vielzahl verschiedener Faktoren beruhen, kann die Evolutionstheorie nicht als statisch betrachtet werden, sondern sie unterliegt Veränderungen im Lichte neuer empirischer Befunde.“20

Dieses Zitat ist in mehrerer Hinsicht bemerkenswert. Zum einen wird klar gesagt, dass jede Evolutionstheorie21 (offenbar als Kausaltheorie gemeint) kein universell gültiges Gesetz beschreibt und nicht mit einem physikalischen Gesetz wie dem Gravitationsgesetz vergleichbar ist. Mit anderen Worten: Was DARWIN bereits vor 160 Jahren vermeintlich erreicht hatte, ist bis heute nicht geschafft. Zum zweiten sind Evolutionstheorien selber nicht „statisch“, sondern veränderlich. Dass das höchst erstaunlich ist, wird klar, wenn man dergleichen über das Fallgesetz oder die Kepler’schen Planetengesetze aussagen würde. Was sagt dies über den Wahrheitsgehalt solcher „Theorien“ aus – insbesondere vor dem Hintergrund, dass es sich beileibe nicht um eine ganz junge Theorie handelt? Evolutionstheorien als beschreibende oder gar erklärende „Theorien“ sind offenbar etwas ganz anderes als das, was wir in Physik oder Chemie vorfinden. Wieder zeigt sich: Der Anschluss an die strengen Naturwissenschaften wie die Physik, den DARWIN erreichen wollte (s. o.), ist klar verfehlt.22 MÜLLER schreibt drittens, dass Evolution einen grundlegenden konzeptionellen Rahmen bildet, mit dem alle Erklärungen vereinbar sein müssen. Auf diesen Aspekt weist auch ULLRICH in seiner Analyse über Evolution und Evolutionstheorien (in diesem Band) hin. Hierbei handelt es sich offenbar um eine Vorschrift: Erklärungen müssen mit etwas vereinbar sein und dieses Etwas sind nicht (nur) die empirischen Daten, sondern ganz wesentlich eine konzeptionelle Vorgabe. Eine solche basiert aber auf Konvention bzw. ist das Ergebnis einer Wahl und hätte daher auch anders gewählt werden können. Zumindest wurde sie nicht vom wissenschaftlichen Datenbefund erzwungen.

Evolutionstheorien als beschreibende oder gar erklärende „Theorien“ sind offenbar etwas ganz anderes als das, was wir in Physik oder Chemie vorfinden.

Schöpfung ohne Schöpfer?

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