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1 Einleitung
Оглавление„Am besten löscht man Feuer mit Tinte“, mit diesen Worten formulierte der ehemalige Leitende Branddirektor Kurt Klingsohr vor mehr als 30 Jahren die Bedeutung des Vorbeugenden Brandschutzes für die Branddirektion München. Angesichts der stetig komplexer werdenden Planungs- und Bauprozesse erscheint diese Erkenntnis nahezu visionär, stellt doch heute eine strukturierte und sachgerechte Planung auch und gerade für den Brandschutz die einzige Möglichkeit dar, um gestalterisch ansprechende, qualitativ hochwertige und technisch funktionale Bauobjekte zu realisieren.
Da jedes Gebäude für sich ein Prototyp ist, kann nur durch einen geordneten Prozess in Planung und Ausführung dieser Anspruch erreicht werden. Dies gilt in besonderem Maße für den Brandschutz, zumal dieser eine wesentliche Komponente der Gebäudesicherheit ist und damit dem Schutz von Leben und Gesundheit dient.
Nach den tragischen Ereignissen des Flughafenbrandes in Düsseldorf im April 1996 hat die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen auf Empfehlung der von dieser eingerichteten „Unabhängigen Sachverständigenkommission zur Untersuchung des Brandes im Flughafen Düsseldorf (USK)“ mit dem „Brandschutzkonzept“ eine neue Bauvorlage definiert, die verbindlich bei Sonderbauten vorzulegen ist. Dabei handelt es sich nach § 9 BauPrüfVO NRW [6] um eine „zielorientierte Gesamtbewertung des baulichen und abwehrenden Brandschutzes“, die gemäß § 54 (3) BauO NRW [12] durch staatlich anerkannte Sachverständige aufgestellt wird.
Damit war nicht nur ein neuer Begriff geschaffen, sondern eine erhebliche Innovation des Baugenehmigungsverfahrens angestoßen, die auf andere Bundesländer ausstrahlte und zwischenzeitlich ein neues Berufsbild in der Erstellung wie auch der Prüfung von qualifizierten Beiträgen zum Brandschutz im Genehmigungsverfahren sowie der entsprechenden Betreuung der Bauausführung entwickelte.
Hierüber berichtet der Beitrag, wobei die Tätigkeit der Prüfung nur kurz umrissen wird, während die Planungsleistungen im Brandschutz den Schwerpunkt bilden. Dabei geht es um Leistungen des vorbeugenden Brandschutzes, die bei einem Neubau, Umbau oder Nutzungsänderung von Gebäuden erforderlich werden und von privat-rechtlich tätigen Ingenieuren und Architekten bearbeitet werden. Nicht behandelt werden die ebenfalls recht umfangreichen und vielfältigen Tätigkeiten aus dem öffentlich-rechtlichen Bereich der Bauaufsichten und Brandschutzdienststellen im bauaufsichtlichen Verfahren oder gar die Aufgaben der aktiven Brandbekämpfung durch die Feuerwehren im sogenannten abwehrenden Brandschutz.