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5 Der weitere Planungsprozess
ОглавлениеWährend die vorbeschriebenen Planungen in der Regel von einem speziellen Brandschutzplaner erbracht werden, behandelt dieser Abschnitt die Umsetzung in die Fachplanung der übrigen Projektbeteiligten.
Zur Beschreibung des ganzheitlichen Planungsprozesses sind zum einen die maßgebenden Kriterien und Schnittstellen, aber auch die Erwartungshaltung der am Bau beteiligten Kreise wie Bauherren, Objektplaner, Fachingenieure, Unternehmer etc. zu beleuchten. Brandschutz besteht zunehmend nicht allein aus baulichen Maßnahmen, wie Anforderungen an das Tragwerk, den Raumabschluss oder die Baustoffe, sondern auch aus anlagentechnischen Maßnahmen, u. a. Rauch- und Wärmeabzug und betrieblich-organisatorischen Maßnahmen und vor allem dem aufeinander abgestimmten Ineinandergreifen dieser Komponenten. Des Weiteren bestehen neben den bauaufsichtlichen Anforderungen ggf. spezielle und erweiterte Betreiberund Kundenanforderungen oder auch Anforderungen der Sachversicherer, wie dies im Merkblatt MB14-01: „Planung von Brandschutzanlagen“ der vfdb, Juni 2015 [17] recht anschaulich beschrieben wird. In dieser Veröffentlichung ist auch in recht übersichtlicher Weise der Ablauf des Planungsprozesses illustriert und wird in Bild 5 wiedergegeben.
Bild 5. Ablauf des Planungsprozesses aus [17]
Bild 6. Ermittlung der Schutzklassen mittels Risikoparameter nach [18]
Die neben den bauaufsichtlichen Anforderungen des Brandschutzkonzeptes bestehenden Erwartungen sonstiger am Bau Beteiligter werden in vorstehender Veröffentlichung mit dem Begriff „Brandschutzkonzeption“ gefasst und dort auch inhaltlich als eine ggf. über die bauaufsichtlichen Anforderungen hinausgehende Festlegung verstanden.
Auch nach der Genehmigungsphase ist es wichtig, die Belange des Brandschutzes im Verständnis des erläuterten vernetzten Gesamtsystems einzubringen und zu begleiten. Hier gilt es, die Auflagen aus den bauaufsichtlichen Verfahren in ausführungsreifen Lösungen zu konkretisieren und die Objekt-sowie Fachplanung der übrigen Projektbeteiligten in Brandschutzfragen zu unterstützen.
Auch in dieser Phase können über die bauaufsichtlichen Anforderungen hinaus entsprechend den Darstellungen in Bild 5 weitere Anforderungen aus der Brandschutzkonzeption mit Einbeziehung anderer Fach- und Rechtsgebiete sowie aus der Umsetzung des technischen Regelwerks anstehen. Die Komplexität sei am Beispiel der Rauch- und Wärmeabzugsanlagen aus der FVLR-Richtlinie 09 [18] verdeutlicht, welche die Risikobeurteilung und Schutzmaßnahmen für kraftbetätigte Rauch- und Wärmeabzugsgeräte, Lüftungs-und Zuluftgeräte (nach Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG) behandelt. Hier erfolgt eine Risikobeurteilung in der Folge logischer Schritte zur Untersuchung und Abwägung von Gefährdungen. Unter dem Schutzziel, Gefahren durch das Öffnen (oder Schließen) dieser Geräte vorzubeugen, erfolgt unter unterschiedlichen Kriterien eine objektspezifische Kategorisierung der Einbausituation in die Klassen E1 und E2, der Nutzung in die Klassen N1 bis N4, der Steuerung in den Klassen S0 bis S2, woraus dann zusammenfassend eine Zuordnung in die Schutzklassen 1 bis 4 erfolgt. Teilweise interagieren diese Klassen dergestalt, dass für die Schutzklasse 3 eine Totmannsteuerung vorgegeben wird, wonach diese dann in der Steuerung in Risikoparameter S0 zugeordnet wird und dann zur Zuordnung in die Schutzklasse 2 führt. Die Ermittlung dieser Schutzklassen zeigt das Diagramm in Bild 6.
Tabelle 2. Zuordnung von Verantwortlichkeiten nach [18]
Verantwortung/Maßnahme | Auftraggeber/Bauherr | Architekt/Fachplaner | Antriebshersteller | Hersteller kraftbetätigte Abdeckung, Errichter |
Benutzerinformation für den Antrieb | ✕ | |||
Sicherheitshinweise | ✕ | |||
Einbauerklärung und Montageanleitung Antrieb | ✕ | |||
Konformitätserklärung | ✕ | |||
Nutzungskonzept des Gebäudes | ✕ | |||
Anlagentechnisches Konzept | ✕ | |||
Risikobeurteilung, Gefahrenabschätzung Planungsphase | ✕ | |||
LV-Erstellung mit technischen/baulichen Anforderungen | ✕ | |||
Risikobeurteilung, Gefahrenabschätzung vor Einbau | ✕ | |||
Umsetzung technischer Sicherheitsmaßnahmen | ✕ | |||
Umsetzung organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen | ✕ | |||
Konformitätserklärung kraftbetätigte Abdeckung (Maschine) | ✕ | |||
Anbringung CE-Zeichen | ✕ |
Bild 7. Systemübersicht RWA aus [18]
Selbstredend überschreitet diese Bestimmung der Schutzklassen den Umfang eines (bauaufsichtlichen) Brandschutzkonzeptes, sollte aber Inhalt einer integrierten Fachplanung und vor allem der nächsten Phase der Ausschreibung durch die Planer der technischen Gebäudeausrüstung sein. Die Richtlinie [18] ordnet demgemäß auch Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten zu und beschreibt die Tätigkeit des Architekten oder Fachplaners für das anlagentechnische Konzept, die Risikobeurteilung, Gefahrenabschätzung in der Planungsphase sowie die Erstellung des Leistungsverzeichnis mit technischen sowie baulichen Anforderungen (Tabelle 2).
Auch für die übrigen Komponenten des RWA-Systems müssen Festlegungen im Rahmen der Fachplanung vorgenommen werden, um eine exakte Ausschreibung und Ausführung zu ermöglichen. Wie umfangreich diese Bearbeitung ist bzw. sein sollte, veranschaulicht Bild 7 mit einer Systemübersicht der RWA im pneumatischen bzw. elektrischen System.
Letztlich muss also als Ergebnis der Ausführungsplanung/Ausschreibung eine vollständige Festlegung der Anforderungen an das RWA-System und der einzelnen Komponenten resultieren. Für die natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG) sind mindestens die Klassen, die letztendlich auf der CE-Kennzeichnung zu dokumentieren sind, festzulegen (Bild 8).
Bild 8. Kennzeichnung NRWG nach [18]
Vorstehende Leistungen sind nicht originärer Inhalt der Brandschutzplanung, sondern teilweise der Fachplanung zur Technischen Ausrüstung oder gar bereits der Werk- und Montageplanung der ausführenden Unternehmen. Die Ausführungen zeigen aber, dass der Brandschutzplaner für diese Fragen ansprechbar und aussagefähig sein muss. Häufig wird in diesem Zusammenhang die Prüfung der Fachplanung auf Übereinstimmung mit den Vorgaben des Brandschutzkonzeptes dem Brandschutzplaner als zusätzliche Leistung übertragen.