Читать книгу Bauphysik-Kalender 2021 - Группа авторов - Страница 50

3 Visualisierung und Brandschutzpläne

Оглавление

Die Neufassung zu § 9 BauPrüfVO NRW [6] hat eine wesentliche Ergänzung mit folgender Vorgabe erfahren: „Die Angaben (des Brandschutzkonzeptes) sind in einem schriftlichen Erläuterungsbericht zu formulieren und durch zeichnerische Darstellung der baulichen Anforderungen und der Angabe technischer Anforderungen zu ergänzen.“ Dabei sollen diese Pläne nicht allein Brandschutzeintragungen zur Feuerwiderstandsdauer von Bauteilen oder besondere Baustoffanforderungen dokumentieren, sondern vielmehr die gebäudespezifische Brandschutzkonzeption visualisieren bzw. ablesbar machen. In den entsprechenden, und bestenfalls farblichen Hervorhebungen soll erkennbar werden, wie beispielsweise die Umsetzung des Abschottungsprinzips oder das System der Flucht- und Rettungswege geplant ist. In dieser Weise erleichtern derartige Pläne die Entscheidungsfindung im Baugenehmigungsverfahren und dienen zugleich als Grundlage für die weitergehende Bearbeitung des Objektplaners sowie der Fachingenieure. Beispiele können dem bereits erwähnten „Brandschutzleitfaden für Gebäude des Bundes“ [7] oder Bild 1 und 2 aus diesem Beitrag entnommen werden. Der Farbzuweisung liegt folgende Systematik zugrunde:

 – rote Linien: Abschottungsprinzip; Brandwände, sonstige Wände mit Feuerwiderstand,

 – grüne Farbe: Flucht- und Rettungswege; Treppenräume, Flure, Ausgänge etc.,

 – blaue Linien: Anlagentechnik; Maßnahmen für den Rauchabzug, Löschanlagen, Aufzüge- oder Installationsschächte.

Eine Differenzierung erfolgt durch unterschiedliche Stricharten oder abgestufte Farben. Ebenso werden brandschutzrelevante Gebäudemerkmale wie geschossübergreifende Lufträume hervorgehoben, aber auch die Einhaltung von Fluchtwegentfernungen etc. nachgewiesen.

Zweifelsfrei tragen Brandschutzpläne mit einer solchen oder ähnlichen Farbsystematik erheblich zur Qualitätssicherung im Brandschutz bei und haben sich daher zu einem wesentlichen Bestandteil aktueller Brandschutzplanung entwickelt, wenngleich eine allgemein anerkannte Norm oder eine ähnliche Festlegung derzeit hierzu nicht bekannt ist.

Nicht zu verwechseln sind diese Brandschutzpläne mit den in DIN 14095 genormten Feuerwehr(einsatz-)plänen, die als Orientierung und Information für den Einsatz der Feuerwehr dienen, und andere darauf ausgerichtete Planeinträge besitzen.

Bauphysik-Kalender 2021

Подняться наверх