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Geringverdiener am stärksten belastet

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Haushalte mit einer durchschnittlich hohen Wohnkostenbelastung sind in der Regel geringverdienende Haushalte. Dieser Zusammenhang wird auch als Schwabe’sches Gesetz bezeichnet, benannt nach Ernst Schwabe, der dies bereits 1868 empirisch nachwies. Im Falle der Mieter heißt dies im Jahr 2018 konkret, dass die Haushalte, die zu den 10 % der einkommensstärksten Mieterhaushalte gehören, im Mittel rund 16 % ihres Einkommens für die bruttokalten Wohnkosten ausgeben. Für die Haushalte mit mittleren Einkommen sind es 25 % und für die 10 % mit den geringsten Einkommen sind es im Mittel rund 40 %. Einkommensschwachen Haushalten fehlt also insbesondere in Phasen und Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten – im Falle der Mieter sind dies Regionen, in denen Neuvertrags- und Bestandsmieten weiter auseinanderliegen – der finanzielle Spielraum für einen Umzug.

Bei den einkommensschwachen Haushalten handelt es sich um Gruppen, die auch häufig im Mittelpunkt der Armutsforschung stehen. So geben alleinerziehende Mieterhaushalte im Durchschnitt rund 30 % ihres Einkommens für die bruttokalten Wohnkosten aus. Der Anteil derjenigen unter ihnen, die mehr als 30 % ihres Einkommens aufwenden, liegt bei rund 40 %.Diese Werte entsprechen in etwa den Belastungen von Single-Mieterhaushalten, wobei diese nicht noch zusätzlich Ausgaben im Zusammenhang mit Kindern aufbringen und im Durchschnitt deutlich mehr Wohnfläche pro Kopf bewohnen. Zum Vergleich: Paar-Mieterhaushalte wenden im Durchschnitt nur 22 % ihres Einkommens für die Bruttokaltmiete auf und lediglich 18 % wenden mehr als 30 % ihres Haushaltseinkommens auf.

Wohnungsfrage 3.0

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