Читать книгу Fahrend? Um die Ötztaler Alpen - Группа авторов - Страница 12
Wanderhändler*innen, Hausierer*innen
ОглавлениеNicht ohne Schwierigkeiten von den in den Quellen genannten „Vagabund*innen“ abgrenzbar waren Wanderhändler*innen und wandernde Dienstleister*innen, die durch das Land zogen und ihre Waren oder Leistungen auf Märkten oder auch hausierend vertrieben. Robert Büchner führt vor allem Quellen aus dem 15., 16. und 17. Jahrhundert als Belege für „Schotten und Niederländer“ sowie vor allem „Savoyer und Welsche“ als wandernde Krämer*innen, aber auch als Dienstleister*innen oder Schausteller*innen auf Tiroler Territorium an. Die Angebotspalette war umfangreich: von Südfrüchten über Geschirr und Stoffe bis zur Unterhaltung – häufig als Beispiel genannt werden etwa Aufführungen mit dressierten Murmeltieren. Der wirtschaftliche Erfolg war demzufolge ebenfalls sehr unterschiedlich. Vielfach bedienten die oft saisonal wandernden auswärtigen Händler*innen die Nachfrage nach Dingen, die der lokale Handel nicht zu decken vermochte, weshalb die Obrigkeiten sie zuweilen trotz an sich geltender Verbote und Restriktionen gewähren ließen. Eine dauerhafte Ansiedelung auf dem Gebiet der Grafschaft Tirol, wie dies die Tiroler Landesordnung – oben wurde es erwähnt – anregte, war offenbar nur wenig attraktiv, erklärt Büchner. Vor allem größere Städte strahlten mehr Anziehungskraft aus.24
Im 18. Jahrhundert wurden die Maßnahmen gegenüber inländischen Hausierer*innen zwar reduziert, dennoch blieb eine Restskepsis der Obrigkeiten bestehen.25 Dass der Hausierhandel auch im lokalen Kontext Konfliktpotenzial barg, das zeigen Beispiele aus Quellen: Durchaus gängig war nämlich unter anderem auch der Handel mit alkoholischen Getränken – zum Missfallen der lokalen Wirtsleute, aber auch der Verwaltung.26 So wurde etwa gegen Ötztaler Kraxenträger vorgegangen, die Branntwein, den sie über das Timmelsjoch ins Tal gebracht hatten, ohne Genehmigung ausschenkten.27 Dieses Problem war auch in anderen Regionen Tirols bekannt. Im Stubaital forderten die Wirte die Gerichtsobrigkeit 1823 auf, sie möge gegen „sogenannte Karrenfahrer – u. Traghausierer“ tätig werden, „welche allerlei Getränke in alle Enden dieses Thales“ brächten, wodurch die „christlichen Sitten“ verdorben und ganze Familien in den finanziellen Ruin gestürzt würden.28
Abb. 4: Der Import und Vertrieb von Südfrüchten war eine Einkommensquelle für mobile Händler*innen aus Tirol.