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4.2 Anforderungen des Auftraggebers an die Baumpflegefachkraft
ОглавлениеDer Auftraggeber darf von einer baumfachlichen Baubegleitung Grundkenntnisse des Tiefbaus erwarten, so dass die allgemeinen Arbeitsabläufe und die dabei eingesetzten Werkzeuge und Maschinen bekannt sind. Die Kenntnis der Definition der gängigsten Begriffe wie beispielsweise „Löffel“, „Auskoffern“, „Rückenstütze“, „Grabensohle“, „Muffe“, „Zwickel“, „Schwarzdecke“ usw. erleichtert den Umgang miteinander und hilft, Missverständnissen vorzubeugen. Dies bedeutet zugleich, dass sich die ausführenden Kräfte bei Unsicherheiten unbedingt durch Rückfragen vergewissern sollten. Baumfachkraft und Tiefbauer teilen ihre Sachkenntnis gerne, können den Stand des Wissens der anderen Beteiligten jedoch nicht erahnen.
Zudem muss sich der Auftraggeber darauf verlassen können, dass sich die eingesetzte Baumfachkraft vor und während der Arbeiten vollumfänglich um die Belange des Wurzelschutzes kümmert. Dies beinhaltet auch, dass die Baubegleitung selbstständig darüber entscheiden kann, wann und wo unter Berücksichtigung des Baumschutzes Maschinen für Grabungsarbeiten eingesetzt werden können, wann Grabungen einzustellen bzw. wiederaufzunehmen sind und vor allem, dass alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Baumwurzeln umgesetzt werden.
Das Bindeglied zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ist das Wurzelprotokoll, in dem die Einwirkungen auf den Baum / Beschädigungen sowie erforderliche nachsorgende Maßnahmen dokumentiert werden. Im Zweifel dient das Protokoll mit der dazugehörigen Dokumentation auch als Beweismittel.