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5.4 Umgang mit freigelegten Wurzeln

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Bei der schichtweisen Abtragung des Bodens kann es zur Freilegung von Wurzeln kommen. In dem Fall ist abzuwägen, wie mit diesen umgegangen werden soll. Die weitere Handhabung der freigelegten Wurzeln hängt von unterschiedlichen Parametern ab: von der Stärke der Wurzel, deren Beschädigungsgrad, der Witterung und vom Grund für die Aufgrabung.

Grundsätzlich stehen dem Baumpfleger drei Möglichkeiten zur Auswahl:

 das Belassen der Wurzel und deren Schutz vor Austrocknung bzw. Frost (vgl. Abbildung 10),

 das Beschneiden der Wurzel aufgrund verletzter Wurzelpartien bzw. räumlicher Konflikte oder

 die Kappung der gesamten Wurzel (bis zur Baugrubenwand, in Einzelfällen auch darüber hinaus).

Müssen die Wurzeln beschnitten werden, ist je nach Stärke der Wurzel vorab die Baumeigentümerin oder aber ihr Vertreter (z. B. der Baumkontrolleur im Falle von Stadtbäumen) zu informieren. Die Baumeigentümerin entscheidet letztlich über die durchzuführende Maßnahme. Sind die freigelegten Wurzeln erst einmal versorgt, müssen im Anschluss daran die Wurzelstärken und der Umfang von Verletzungen protokolliert werden.

Abbildung 10: Ebenso wird der pflegliche Umgang mit freigelegten Wurzeln respektiert und die bei den Arbeiten dennoch verletzten Wurzeln werden stets fachgerecht versorgt.

Jahrbuch der Baumpflege 2019

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