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II. Die Entwicklung des Arbeitgeber- und Unternehmerverbandes als Bestandteil im Caritasverband als Verband der freien Wohlfahrtspflege 1. Die Entwicklung des Arbeitgeberverbandlichen
ОглавлениеZwar werden seit Mitte der 50er Jahre des letzten Jahrhunderts die Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter der Caritas trägerübergreifend für den gesamten Verband zwischen Mitarbeitervertretern und Dienstgebervertretern ausgehandelt. Die Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt und die Bedingungen der Refinanzierung durch Staat und Kirche waren aber so ausgerichtet, dass man sich bis Mitte der 1990er Jahre auf die nahezu vollständige Übernahme der Regelungen des öffentlichen Dienstes geeinigt hatte. Die Regelung einiger kirchlicher und verbandlicher Besonderheiten des Dienstes in der Caritas ließen sich in einigen von einer zentralen Geschäftsstelle vorbereiteten Treffen der Mitarbeiter- und Dienstgeberseite in der Arbeitsrechtlichen Kommission regeln.
Mit der Eröffnung eines Sozialmarktes für privat/gewerbliche Dienstleister (im Weiteren Einführung von Angebotswettbewerb in die Sozialwirtschaft benannt) Mitte der neunziger Jahre änderten sich die Verhältnisse. Arbeitsbedingungen in der Sozialwirtschaft wurden zum Teil individuell oder betriebsbezogen verhandelt und eine sehr unübersichtliche Zahl von Regelungen der Arbeitsbedingungen in der Sozialwirtschaft entstand.
Damit erhöhte sich auch der Regelungsdruck im organisierten Dritten Weg des Caritasverbandes zur Aushandlung der Arbeitsbedingungen. Der Verband reagierte darauf einerseits mit der Ermöglichung, die bundesweiten Regelungen regional- und in besonderen Fällen auch betriebsbezogen zu differenzieren. Andererseits entstanden innerhalb des Verbandes ausdifferenzierte Verhandlungskompetenz-Strukturen auf Mitarbeiter- wie Dienstgeberseite, die in Teilen durchaus Gemeinsamkeiten mit gewerkschaftlichen bzw. arbeitgeberverbandlichen Strukturen aufweisen. Diese Strukturen beschränken sich dabei nicht nur auf die Unterstützung der Aushandlungsprozesse für die Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes, sondern haben Zug um Zug auch arbeitsmarktpolitische Funktionen in Bezug auf die Marktordnung des sozialwirtschaftlichen Arbeitsmarktes auf Bundes- und Landesebene übernommen.
Im Caritasverband kamen seit Anfang des Jahrtausends verstärkte Bemühungen hinzu, dem sich abzeichnenden und inzwischen akut gewordenen Personalmangel am Arbeitsmarkt zu begegnen. Das Arbeitgeberverbandliche drückt sich darin aus, nicht nur die Marken der eigenen Unternehmen, sondern auch die Marke Caritas als Dachmarke der Arbeitgebermarken zu profilieren. Mitarbeiterbezogene Ziele sind wegen des zunehmenden Arbeitskräftemangels immer bedeutender geworden. Das betrifft auch die ordnungspolitischen Herausforderungen in Bezug auf den Arbeitsmarkt. Dabei sind ordnungspolitische Ziele, trotz aller tarifpolitischen Gegensätze, häufig von Dienstgeberund Mitarbeiterseite zusammen betrieben worden.