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|40|5. Situationen und Anlässe für Bekenntnisse im frühen Christentum
ОглавлениеIn welchen Situationen und aus welchem Anlass legten Christen in der Antike ein Bekenntnis ab? Nicht jede Äußerung von Christen ist ja als ein Bekenntnis anzusehen.
1. In unseren Kirchen hat das Glaubensbekenntnis eine besondere Funktion bei der Taufe: Die Gemeinde spricht das Bekenntnis zum dreieinigen Gott, »auf dessen Namen« die Taufe vollzogen wird. Jesus war von Johannes dem Täufer getauft worden; die an Jesu Auferweckung Glaubenden hatten diese Praxis übernommen, ohne dass wir die genauen Gründe dafür kennen. Die »christliche« Taufe erfolgt anfangs »auf den Namen Jesu« und zeigt so die enge Beziehung zwischen dem getauften Menschen und Jesus Christus; Paulus verwendet dafür in Gal 3,27f. das Bild, die Getauften hätten in der Taufe Christus »angezogen«, geradezu so wie ein Kleid. Später wird dann die dreigliedrige Taufformel üblich; sie steht am Ende des Matthäusevangeliums (Mt 28,19) und in der Didache (7,1–3), einer frühen Kirchenordnung. Jetzt geschieht das Taufen »auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes«.[67] Indem Matthäus den auferstandenen Jesus diese Taufformel im Kontext des Missionsauftrags aussprechen lässt, führt er die tatsächlich ja längst bestehende christliche Taufpraxis auf dessen Weisung zurück; es heißt dann weiter: »[…] und lehret sie halten alles, was ich euch geboten habe« (28,20), und damit wird deutlich, dass zur Taufe der Unterricht über die Inhalte des Glaubens und über die damit verbundene Lebenspraxis gehört, so wie Matthäus es als Wort und Tat Jesu in seinem Evangelium darstellt.[68] Dass die Taufe auch mit der Gabe des Geistes verbunden ist, wird schon bei Paulus und dann vor allem in der Apostelgeschichte vorausgesetzt und betont (Apg 2,38 u.ö.).
|41|Keine der neutestamentlichen Schriften bietet einen genauen Bericht über den konkreten Vollzug einer Taufe, obwohl durchweg vorausgesetzt ist, dass die Gemeindeglieder getauft sind. Wir wissen zum Beispiel nicht, ob die Täuflinge ein Bekenntnis ablegten und ob im Fall der Taufe Unmündiger das Bekenntnis gleichsam stellvertretend von anderen gesprochen wurde.[69] In der Apostelgeschichte wird bisweilen erzählt, dass viele Menschen auf einmal getauft wurden (2,41; 10,48),[70] ohne dass dazu Einzelheiten genannt werden. Eine Ausnahme ist die Erzählung in Apg 8,26–40, wo Lukas relativ ausführlich von der Taufe eines Einzelnen spricht: Der Missionar Philippus, der vom Engel des Herrn den Auftrag erhalten hatte, an die von Jerusalem nach Gaza führende Straße zu gehen, trifft dort einen Mann, der in Jerusalem den Tempel besucht hatte; er ist ein Eunuch, »Schatzkanzler« der äthiopischen Königin. Auf seinem Wagen sitzend[71] liest er im Buch des Propheten Jesaja die Worte vom leidenden Gottesknecht: »Wie ein Schaf wurde er zur Schlachtbank geführt; und wie ein Lamm, das vor seinem Scherer verstummt, so tut er seinen Mund nicht auf« (Jes 53,7f.). Philippus fragt ihn: »Verstehst du auch, was du liest?« Daraufhin bittet der Mann um eine Auslegung, und Philippus gibt ihm die Deutung der Bibelstelle auf Jesus Christus hin (V. 35). Und dann heißt es weiter (V. 36.38): »Als sie aber ihres Weges zogen, kamen sie an ein Wasser, und der Eunuch sagte: Siehe, hier ist Wasser. Was hindert’s, dass ich getauft werde? Und er befahl, den Wagen anzuhalten, und sie stiegen beide hinab zu dem Wasser, Philippus und der Eunuch, und er taufte ihn.« Anschließend wird Philippus durch den Geist Gottes entrückt, der äthiopische Eunuch aber zieht fröhlich auf seiner Straße weiter (V. 39).[72]
|42|Die Tatsache, dass Philippus der Bitte um die Taufe ohne Weiteres nachgekommen war, löste in der späteren Kirchengeschichte Erstaunen aus. In einigen Handschriften folgt auf die Frage des Eunuchen: »Was hindert’s, dass ich getauft werde?« deshalb ein kurzer Dialog: »Philippus aber sagte zu ihm: Wenn du von deinem ganzem Herzen glaubst, ist es möglich und du wirst gerettet werden. Der aber antwortete: Ich glaube, dass Jesus Christus der Sohn Gottes ist«, und erst nach diesem Bekenntnis vollzieht Philippus die Taufe. Durch diese dann als »V. 37« gezählte Textergänzung sollte offensichtlich der »Fehler« korrigiert werden, dass Philippus den Mann taufte, ohne dass dieser zuvor seinen Glauben bekannt hatte.[73]
Der um die Mitte des 2. Jh. in Rom wirkende Philosoph und Theologe Justin schildert in seiner formell an Kaiser Antoninus Pius gerichteten »Apologie« das Taufgeschehen (apol. 1,61–65):[74] Diejenigen, die von der Wahrheit der Glaubensverkündigung überzeugt werden und versprechen, ihr Leben danach auszurichten, beten und fasten, und sie bitten Gott um Vergebung für die früheren Verfehlungen – zur Taufe gehört jetzt also, wie schon bei Johannes dem Täufer, der Aspekt der Sündenvergebung. »Wir« beten und fasten gemeinsam mit den Täuflingen, die dann ein »Bad« (λουτρόν) nehmen »auf den Namen des Vaters und Jesu Christi und des Heiligen Geistes«. Vermutlich wurde die Taufformel beim Vollzug der Taufe gesprochen; dass der Täufling oder die anwesende Gemeinde dabei ein Bekenntnis ablegt, wird nicht gesagt.[75]
2. Anlass für das Bekenntnis konnten innergemeindliche Konflikte sein. Ein besonderer Konflikt spiegelt sich in dem wahrscheinlich in einer späteren Phase des frühen Christentums verfassten Ersten Johannesbrief,[76] wo es in 2,23 heißt: »Jeder, der den Sohn verleugnet, |43|hat auch den Vater nicht, wer den Sohn bekennt (ὁ ὁμολογῶν τὸν υἱόν), der hat auch den Vater.« Es gab offenbar Christen, die den irdischen Jesus als Sohn Gottes ablehnten und denen deshalb gesagt wurde, dass sie damit zugleich Gott verleugneten.[77] Zugleich wird gesagt, dass das Bekenntnis zum Sohn zugleich das Bekenntnis zu Gott als dem Vater mit einschließt.
In 1 Joh 4,15 wird gesagt: »Wer bekennt, dass Jesus der Sohn Gottes ist (ὃς ἐὰν ὁμολογήσῃ ὅτι Ἰησοῦς ἐστιν ὁ υἱὸς τοῦ θεοῦ), in dem bleibt Gott, und er bleibt in Gott.« Hier zeigt sich möglicherweise Kritik an Christen, die den Gedanken der Einheit des Menschen Jesus mit Gott nicht akzeptierten.[78] Offenbar gab es auch Christen, die die Vorstellung ablehnten, Jesus sei wirklich Mensch gewesen; das zeigt die Feststellung im Zweiten Johannesbrief (V. 7): »Viele Irrlehrer sind in die Welt hinausgegangen, die nicht bekennen, dass Jesus Christus im Fleisch kommt.«[79] Der ausdrücklich als Irrlehre bezeichnete »Doketismus«, demzufolge Jesus nur einen Scheinleib gehabt habe und folglich gar nicht wirklich gestorben sei, gewann im Laufe des 2. Jh. zunehmend an Einfluss; er wurde dann aber mehrheitlich zurückgewiesen, und durch das im Jahre 325 vom Konzil in Nicäa beschlossene und 381 in Konstantinopel modifizierte Glaubensbekenntnis wurde diese Lehre verworfen.[80]
3. Eine entscheidende Rolle spielte das Bekenntnis in der Beziehung nach außen, zumal in Situationen der Verfolgung. Da der christliche Glaube einen Ausschließlichkeitsanspruch erhob, die Verehrung anderer Götter also nicht in Frage kam, und da die Christen, im Unterschied zu den Juden, eine »neue« Gruppe waren, musste es zu Konflikten mit der Umwelt kommen. Deren Schärfe wurde allerdings erst im Laufe der Zeit deutlicher, denn im 1. Jh. n. Chr. gab es mit Ausnahme der Aktionen Neros gegen die Christen nach dem Brand Roms im Jahre 64 wohl noch keine größeren Christenverfolgungen.[81] Aber zu Beginn des 2. Jh. n. Chr. zeigt sich eine veränderte Situation. Um das Jahr 110 schreibt Plinius der Jüngere, Statthalter der am |44|Schwarzen Meer gelegenen römischen Provinz Pontus und Bithynien, einen Brief an Kaiser Trajan, in dem er um Weisungen bittet, wie bei Anzeigen gegen Christen zu verfahren sei:[82] Ist das Christsein als solches (nomen ipsum) strafbar oder erst die damit möglicherweise verbundenen Verbrechen (flagitia cohaerentia nomini)? Bisher habe er, so berichtet Plinius, diejenigen, die ihm als Christen angezeigt wurden, gefragt, ob sie Christen seien; wer das bejahte und auch nach mehrmaligem Befragen dabei blieb, sei verurteilt worden – »denn Eigensinn und unbeugsame Halsstarrigkeit glaubte ich auf jeden Fall bestrafen zu müssen« (ep 10, 96,4). Diejenigen jedoch, die leugneten, Christen zu sein, habe er freigelassen, nachdem sie, wie er dem Kaiser schreibt, »nach einer von mir vorgesprochenen Formel unsere Götter angerufen hatten und vor Deinem Bild, das ich zu diesem Zweck zusammen mit den Statuen der Götter hatte bringen lassen, mit Weihrauch und Wein geopfert und außerdem Christus verflucht hatten«, nachdem sie also Dinge getan hatten, »zu denen wirkliche Christen sich angeblich nicht zwingen lassen« (quorum nihil cogi posse dicuntur, qui sunt re vera Christiani, 96,5). Das Bekenntnis der Christen bestand also darin, die Verehrung der Götter und des Kaisers zu verweigern und sich auf Christus zu berufen.
Über die religiöse Praxis berichtet Plinius, ehemalige Christen hätten ihm erklärt, dass »ihre ganze Schuld oder ihr ganzer Irrtum« darin bestand, sich an einem bestimmten Tag früh am Morgen zu versammeln und Christus als ihrem Gott (Christo quasi deo) einen Lobgesang darzubringen. Außerdem hätten sie sich verpflichtet, Diebstahl, Raubüberfall oder Ehebruch nicht zu begehen, ein gegebenes Wort nicht zu brechen und eine angemahnte Schuld nicht abzuleugnen; die Praxis gemeinsamer Mahlzeiten hätten sie, dem kaiserlichen Verbot der hetaeriae folgend, aufgegeben.[83] Plinius schreibt, er habe zwei als »Diakone« bezeichnete Mägde (ancillae, quae ministrae |45|dicebantur)[84] foltern lassen, aber nichts anderes gefunden als »einen wüsten, maßlosen Aberglauben« (96,8). »Aberglaube«, superstitio, war in römischer Sicht allerdings nicht eine harmlose Spinnerei, sondern dieser Begriff bezeichnete ein als absurd angesehenes Denken, das dem öffentlichen Interesse zuwiderlief und folglich bekämpft werden musste.[85]
Trajan antwortet (10, 97,1–2), wer als Christ überführt worden sei, müsse bestraft werden; wer es aber leugnet und das »durch die Anrufung unserer Götter auch beweist«, soll auf Grund seiner Reue Verzeihung erhalten (veniam ex paenitentia impetret). Anonym eingereichten Klagen darf die Behörde nicht nachgehen, »denn das wäre ein schlimmes Beispiel und passt nicht in unsere Zeit« (nam et pessimi exempli nec nostri saeculi est).
4. Aus dem protokollartigen Bericht von dem römischen Gerichtsverfahren gegen Justin und seine Gefährten[86] geht hervor, dass sich in der Situation der Verfolgung das Bekenntnis sogar auf einen Satz beschränken kann: »Ich bin Christ«, Christianus sum. Der Stadtpräfekt Rusticus fordert Justin auf, den Göttern zu gehorchen und sich dem Kaiser zu unterwerfen (2,1). Damit verlangt er aus seiner Sicht kein besonderes »Bekenntnis«, aber er erwartet einen Akt der Loyalität, den man nicht verweigern darf, dem man sich aber auch nicht zu entziehen braucht, weil die Verehrung der anderen Götter selbstverständlich erlaubt bleibt. Als Justin unter Berufung auf die von Christus gegebenen Gebote diese Forderung zurückweist, fragt ihn der Präfekt, welche Lehre (griech. δόγμα) er vertritt (2,4), und jetzt ist die von Justin gegebene Antwort ein ausführlich formuliertes Bekenntnis: »Wir verehren den Gott der Christen, und wir sind überzeugt, dass ein einziger Gott ist, der die ganze Welt geschaffen hat. Wir bekennen uns zu dem Herrn Jesus Christus als dem Sohn Gottes, der von den Propheten vorausverkündigt worden war als kommender Verkündiger der Rettung aller Menschen und als Lehrer aller Wahrheiten.« In 3,4 fasst der Präfekt das Verhör Justins in der Frage zusammen: »Bist du ein Christ?«, und dieser antwortet: |46|»Ja, ich bin ein Christ« (Ναί, Χριστιανός εἰμι). Jeder seiner Gefährten schließt sich an (4,1–8), und als schließlich Liberianus nach seiner Frömmigkeit gefragt wird, antwortet dieser: »Auch ich bin ein Christ. Ich fürchte und verehre den einen, wahren Gott« (εὐσεβῶ γὰρ καὶ προσκυνῶ τὸν μόνον ἀληθινὸν θεόν). Als die Angeklagten nochmals aufgefordert werden, den Göttern zu opfern, sagt Justin, dass kein richtig denkender Mensch von der (wahren) Frömmigkeit abfällt zur Gottlosigkeit (οὐδεὶς εὖ φρονῶν ἀπὸ εὐσεβείας εἰς ἀσέβειαν μεταπίπτει, 5,4). Angesichts der Todesdrohung sprechen die Angeklagten von ihrer Zuversicht, vor dem Richterstuhl Christi zu bestehen, sagen nochmals, dass sie Christen sind und den Götzen nicht opfern (εἰδώλοις οὐ θύομεν, 5,7). Daraufhin verurteilt der Präfekt sie zum Tode, und sie werden enthauptet.
In solchen Martyriumsberichten ist sicher nicht jede Einzelheit historisch zuverlässig; klar ist aber, dass die Verfolgung der Christen nicht deshalb erfolgte, weil man ihnen konkrete Straftaten zur Last legte, sondern sie erfolgte auf Grund des Bekenntnisses, das es den Christen unmöglich machte, den Göttern und dem Kaiser religiöse Verehrung zu erweisen.