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Die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg: Zivilstand als Kriterium für ein gesichertes Alter

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Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde in der Schweiz eine allgemeine Altersversicherung, die AHV, eingeführt. Die Lebenserwartung stieg bis 1950 auf rund 64 Jahre bei den Männern und 68 Jahre bei den Frauen. Und zunehmend wurde es der älteren Generation möglich, unabhängig von den Jungen in einer eigenen Wohnung zu leben. Das ökonomische Wachstum der 1950er- und 1960er-Jahre bewirkte, dass die meisten voll erwerbstätigen Männer nach der Pensionierung eine Rente bezogen, die sie und ihre Ehefrau finanziell unabhängig machte. Diese ökonomische Emanzipation der Alten von den Jungen stellte einen radikalen Bruch mit einer jahrhundertelangen Tradition dar. Bis 1970 stieg die Lebenserwartung auf gut 69 Jahre bei den Männern und 75 Jahre bei den Frauen an. Für die meisten älteren Menschen bildete nun die Pensionierungszeit – der sogenannte Ruhestand – eine neue Herausforderung.

Die materielle Absicherung des Alters war explizit eine Errungenschaft, die voll verdienenden Ehemännern mit ihren nicht erwerbstätigen Ehefrauen zugutekommen sollte. Dem gegenüber blieb die Alterssicherung alleinlebender Frauen wie schon im 19. Jahrhundert stark von ihrem privaten Vermögen abhängig. Aufgrund ihrer durchschnittlich kleineren Einkommen erhielten sie in der Regel eine minimale AHV-Rente und oftmals gar keine Pension aus der 2. Säule – diese war vor 1984 freiwillig und hauptsächlich in Männerbranchen etabliert. Das «Fräulein» in der kleinen Einzimmerwohnung, das sich nach einem vollen Berufsleben mit kleinstem Budget durchs Leben schlug, blieb die Norm.

Die neuen alten Frauen

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