Читать книгу Unterrichtsmanagement - Группа авторов - Страница 29

1.3.4 Planungsphasen: die ungarische Lösung

Оглавление

In diesem Abschnitt soll der bisherige theoretische Überblick durch ein praktisches Beispiel des Curriculum-Designs und der Curriculum-Richtlinien ergänzt werden. Dabei werden die ungarischen Prozesse für das Sprachencurriculum anhand eines kurzen historischen Rückblicks vorgestellt.

In Ungarn ist der Sprachenunterricht im öffentlichen Schulwesen im Wesentlichen durch den Nationalen Grundlehrplan (NGL) reguliert, der im Jahr 2000 durch ein untergeordnetes Dokument in Form von Rahmencurricula ergänzt wurde. Zusammen bilden sie die oberen zwei Ebenen eines dreistufigen Systems (Medgyes & Miklósy 2000: 117), dessen dritte Ebene die örtlichen Curricula sind, die von den Schulen erstellt werden. Die ungarischen Curricula sind ein gutes Beispiel dafür, dass solche Dokumente "usually have a slim chance of long-term survival" (Medgyes & Nikolov 2000: 266). Das aktuelle Kerncurriculum verfolgt einen streng regulierten Ansatz mit detaillierten Regeln und dem obligatorischen begleitenden Rahmencurriculum-System. Durch den Prozess der Überarbeitung und Aktualisierung der Curricula in Ungarn kamen die vorherrschenden bildungspolitischen Ziele klarer zum Vorschein: Der Nationale Grundlehrplan wurde im Jahre 1995 ausgearbeitet und seitdem mehrmals grundsätzlich revidiert. Die inhaltlichen Veränderungen und der Status des Grundlehrplans (wie weit ist er verpflichtend, welche Freiheit wird den Schulen und den Lehrern und Lehrerinnen bei der Ergänzung erlaubt) spiegeln eindeutig die aktuellen bildungspolitischen Erwartungen wider, hängen also stark mit Parteipolitik zusammen. Alle Regulierungsdokumente waren im Einklang mit den vom Europarat empfohlenen grundlegenden europäischen Leitlinien und setzten ausdrücklich die kommunikative Sprachkompetenz in den Fokus.

In Bezug auf die Bandbreite und die Anzahl der unterrichteten Sprachen war im ersten Curriculum mindestens eine Fremdsprache für alle Altersgruppen und Schulformen verpflichtend. Im nachfolgenden Curriculum war das Erlernen von zwei Fremdsprachen in weiterführenden Oberschulen verpflichtend und es wurde empfohlen, eine zweite Fremdsprache in der 7. Klasse oder in weiterführenden Berufsschulen einzuführen. Während der erste Nationale Grundlehrplan (1995; 2003; 2007) die freie Wahl der Sprachen in Übereinstimmung mit den örtlichen Bedürfnissen und Potenzialen zusicherte, schränkte die Version aus dem Jahr 2012 zum ersten Mal in der Geschichte des Nationalen Grundlehrplans die Wahl der ersten Fremdsprache auf Englisch, Deutsch, Französisch oder Chinesisch ein.

Die geforderten Output-Kompetenzniveaus wurden zuerst im Nationalen Grundlehrplan 2003 in Übereinstimmung mit dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen festgesetzt. Das erwartete Mindestergebnis war B1 in der ersten Fremdsprache am Ende von Klasse 12 und A2 in der zweiten Fremdsprache. Dieselben Erwartungen wurden in den Nationalen Grundlehrplänen 2003 und 2007 formuliert. Der Ansatz und die zu erreichenden Niveaustufen wurden im Dokument aus dem Jahr 2012 geändert, in dem das verpflichtende Mindestergebnis von Stufe A1 auf Stufe A2 in der 8. Klasse (in der ersten Fremdsprache) erhöht wurde.

Viel unterschiedlicher fällt die Anzahl der Unterrichtsstunden in den unterschiedlichen Versionen aus. Am geringsten waren die prozentualen Anteile des Fremdsprachenunterrichts in der Version von 1995 und die folgenden beiden Kerncurricula sicherten einen viel größeren Zeitrahmen zu. Im Vergleich zum Konzept des Dokuments aus dem Jahr 1995, in dem das Lernen der ersten Fremdsprache allerspätestens in der fünften Klasse beginnen sollte, stellt das Dokument aus dem Jahr 2003 einen Fortschritt dar, indem der Beginn verpflichtend auf die vierte Klasse vorverlegt wurde. Der Nationale Grundlehrplan aus dem Jahr 2012 ist in dieser Hinsicht ein Rückschritt, da darin der proportionale Anteil der Stunden für den Fremdsprachenunterricht auf den Stufen 5–8 reduziert wurde.

Ähnlich wie 2012 definierte das vorherige Kerncurriculum sämtliche Voraussetzungen für alle modernen Fremdsprachen für alle Schulformen und erzieherischen Phasen. Das nicht-sprachenspezifische Kerndokument wurde später um eine Reihe nicht sprachenspezifischer Rahmencurricula ergänzt mit sprachspezifischen Anhängen auf Englisch und Deutsch als erste oder zweite Fremdsprache und Latein als zweite Fremdsprache. In den Anhängen sind Sprachfunktionen, generelle Notionen und Beispiele in der Zielsprache verzeichnet.

Ungeachtet der ständigen Änderungen basieren die ungarischen Sprachencurricula überwiegend auf den Leitlinien des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Die aktuelle Version nimmt das Sprachverwendungsmodell und den Ansatz des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens als Grundlage, berücksichtigt alle Kompetenzen und wendet die Kompetenzniveaus sowie die Deskriptoren des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens auf die Output-Voraussetzungen an. Der Nationale Grundlehrplan beinhaltet zusätzlich „gebrauchsfertige“ Beispiele für Aufgaben und Textsorten für den Unterricht sowie sprachspezifische Listen mit Sprechhandlungen, Themenfeldern und Notionen in den jeweiligen Rahmencurricula. Andere relevante ungarische Regulierungen, beispielsweise das Sprachrahmencurriculum oder das zweistufige Abitur, sind ähnlich aufgebaut. Die meisten Änderungen an den Regulierungen für den Sprachenunterricht sind überwiegend Anpassungen an den Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen.

Unterrichtsmanagement

Подняться наверх