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C.Verbotenes Verhalten I.Grundlagen 1.Die Konfliktlage als versammlungstypisches Problem

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381Das Zusammenkommen von Menschen bringt oft ein gewisses Konfliktpotenzial mit sich. Dies gilt umso mehr, je größer die Zahl der Beteiligten wird und je stärker die Meinungs-Gegensätze sind. Für Versammlungen ist es nun geradezu typisch, dass sich viele Personen beteiligen und in der Gesellschaft kontrovers diskutierte Themen aufgegriffen werden. Die potenziellen Konflikte lassen sich grob in folgendes Raster einteilen: Erstens können sie zwischen Beteiligten der Versammlung selbst entstehen und zweitens zwischen Versammlungsteilnehmern und Außenstehenden; im letztgenannten Fall kommen einerseits Angriffe von Versammlungsteilnehmern auf Außenstehende und andererseits Aggressionen Außenstehender gegen die Versammlung in Betracht. Im Extremfall – tatsächlich und rechtlich noch schwieriger zu bewältigen – stoßen sogar verschiedene Versammlungen als Demonstration und Gegendemonstration aufeinander869.

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