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F. Überblick über die gesetzlichen Regelungen
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Das kommunale Kooperationsrecht ist als Teil des Kommunalrechts Landesrecht und vorwiegend in den kommunalen Kooperationsgesetzen der Länder geregelt (I.). Ergänzende Vorschriften, z.B. über die Zuständigkeiten der kommunalen Vertretungskörperschaft bei Eingehen einer Kooperation, finden sich in den Kommunalordnungen der Länder und weiteren kommunalrechtlichen Gesetzen wie den Kommunalabgabengesetzen (II. und IV.). Soweit die Kommunen in privatrechtlichen Formen zusammenarbeiten, ist auf das Gesellschaftsrecht[23] und das übrige Privatrecht des Bundes (III.) zurückzugreifen.