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V. Beteiligung der Aufsichtsbehörde
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Die Beteiligung der Aufsichtsbehörde bei Begründung, Änderung oder Auflösung kommunaler Kooperationen hängt von der gewählten Kooperationsform ab. Dabei ist zwischen den Aufsichtsmitteln (1.) und dem Aufsichtsmaßstab (2.) zu unterscheiden.