Читать книгу Besonderes Verwaltungsrecht - Группа авторов - Страница 174

II. Bildung des Zweckverbandes

Оглавление

62

Der Zweckverband entsteht als neue juristische Person des öffentlichen Rechts in einem mehrstufigen Prozess. Dieser umfasst die Vereinbarung der Verbandssatzung (1.), deren Genehmigung (2.) sowie die Bekanntmachung von Satzung und Genehmigung (3.)[70]. Dabei kann es zu Fehlern bei der Gründung kommen, welche jedoch durch etwaige Heilungsgesetze geheilt werden können (4.).

Besonderes Verwaltungsrecht

Подняться наверх