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Vorwort

Unter dem Titel »Die Einheit von Gott und Mensch dargestellt am Begriff des Connubium divinum. Die Theologie der Vermählung im Werk von Matthias Joseph Scheeben« wurde diese Arbeit Oktober 2019 als Promotionsarbeit von der Katholisch Theologischen Fakultät der Universität in Bonn angenommen. Mit einer Umstellung beim Titel und wenigen Korrekturen erscheint sie hier in Buchform. Mehrfacher Dank soll am Anfang stehen. Zunächst Prof. Dr. Karl-Heinz Menke für seine äußerst einlässliche Begleitung und für seine ganz nachdrückliche Ermutigung, die Arbeit zu Ende zu führen. Er erstellte auch das Erstgutachten. Mein Dank gilt ferner Herrn PD Dr. O. Wintzek für die Erstellung des Zweitgutachtens. Mein Dank gilt weiterhin dem 2016 verstorbenen langjährigen Ordinarius für Dogmatik in Bonn Prof. Dr. Wilhelm Breuning, unter dem die Arbeit vor langer Zeit begonnen wurde. Er hat die Wahl des Themas dieser Arbeit maßgeblich befördert und ihren Fortgang begleitet. Danken möchte ich auch meinem früheren Religionslehrer Oberstudienrat Johannes Real, der mich zuerst auf Scheebens Spur gesetzt hat. Ihnen beiden möchte ich diese Arbeit widmen. Mein Dank gilt auch Prof. Dr. Heimo Dolch, bei dem ich meine Kenntnis Scheebens entscheidend vertiefen konnte. Danken möchte ich meinen Eltern Karl und Helene Gasper. Für die Familien Gasper und Zeckau steht an erster Stelle meine Frau Mechthild Gasper-Frings. Ihr gilt ein ganz besonders großer Dank. Sie hat über Jahre Scheeben mitgetragen und über Jahre mitertragen. Mein Dank gilt dann Monika Beyer. Sie hat in der ersten Phase einen erheblichen Teil der Arbeit sorgfältigst geschrieben und umgeschrieben. Eine frühere Kollegin, Catrin Röhrig, rettete dies ins Diskettenzeitalter. Jule Erner schließlich besorgte sorgfältig die Formatierung. Viele wären noch zu nennen, für vielfältige Hilfe, auch im Gebet. Einen guten Freund und Helfer will ich zuletzt nennen, Dr. theol. Bernhard Wenisch aus Salzburg. Unter der Ägide von Dr. Friederike Valentin aus Wien lernten wir uns kennen und schätzen. Zumal in den letzten Jahren waren mir seine theologische Kompetenz und seine Hilfe ganz unentbehrlich. Nennen möchte ich noch Karl Heinz Minz, dessen Arbeit über Scheebens Trinitätstheologie Maßstäbe setzte. Ein ganz besonderer Dank richtet sich schließlich auch an Scheebens Heimatbistum, die Erzdiözese Köln, für einen namhaften Druckkostenzuschuss. Zu danken habe ich auch Scheebens Geburtsort Meckenheim für dessen Beitrag. Danken möchte ich nicht zuletzt dem Tectum Verlag für die Aufnahme der Arbeit in dessen Reihe „Wissenschaftliche Beiträge“ und Herrn Thomas Wasmer für sein engagiertes Lektorat.

Die Beschäftigung mit Scheeben reicht zurück reicht zurück bis in den Religionsunterricht der Schule.1 Zur intensiveren Befassung kam es dann mit Teilen seiner Glaubensanalyse.2 Nach langen Bemühungen wurde deutlich, dass alle einzelnen Aspekte im Begriff »Autoritätsglaube« zusammenliefen.3 Das galt für den Glauben an sich, wobei der »sittliche« Aspekt, der »moralische« in der entsprechenden Nomenklatur, zunächst dominierte, wie für den »physisch«-übernatürlichen Aspekt. Ja erst hier wurden einige Passagen des Glaubens an sich verständlich. Was Scheeben als »Autoritätsglaube« entwickelt hatte, konstruiert, wie man sagen muss, passte voll und ganz nur beim Glauben gegenüber Gott, war zudem in der Perspektive des übernatürlichen Glaubens im eigentlichen Sinn geschrieben. Diese Konstruktion aus einem Grundbegriff und »von oben« erwies sich später oft als charakteristisch für Scheeben. Wichtig war die Entdeckung, dass und wie ein Begriff das Ganze der Glaubensanalyse enthielt, umfasste und durchformte. – Natürlich machte Scheeben mit seiner Betonung von »Autorität« einen politischen Kampfbegriff des 19. Jahrhunderts auch theologisch und ekklesiologisch stark, ein zeittypisches Defizit, das aber Scheebens eigentliche Leistung nicht aufhebt.4 Man kann trotz legitimer Kritik bewundern, wie hier in einem Begriff das Ganze des Glaubens repräsentiert ist. Das gilt besonders, wenn man bei Autorität – Scheeben spricht immer von Auctorität – die Autorenschaft, die Urheberschaft, d.h. die Macht Gottes des Schöpfers und des Vaters mitumfasst sieht.

Bei Hans Urs von Balthasar findet sich der Hinweis auf Scheebens »Eroslehre«, die in theologiegeschichtlich einzigartiger Weise sein ganzes Werk bestimme. Das führte, im Zusammenhang mit Scheebens Mariologie, zum Titel der Arbeit: »Die Einheit von Gott und Mensch dargestellt am Begriff des Connubium divinum«. Von dort ergab sich der Weg zur Scheebenschen »Vermählungstheologie«.5

Mehr und mehr zeigte sich, wie in der Tat die »Eroslehre« bzw. die Vermählungstheologie das ganze Werk Scheebens bestimmte und durchdrang, alle Traktate, beginnend mit der Trinitätslehre. Immer in der Gefahr, im »mare magnum« des Scheebens Werkes unterzugehen, wurde immer klarer, dass und wie hier ein Schlüssel zum Gesamtwerk zu finden war.

Das Stichwort »mare magnum« lässt allerdings sehr die Unzulänglichkeit des Versuchs spüren, das Ganze seiner Theologie unter dem Stichwort »Vermählungstheologie« zu fassen. Scheebens Theologie ist so reich an eigenständig verarbeiteter theologischer Tradition, dass man ständig das Gefühl hat, wirklich Wichtiges übersehen oder nur unzureichend wiedergegeben zu haben.

Das gilt auch für die Vermählungstheologie. Sie prägt Scheebens ganzes Werk. Aber es lässt sich ebenfalls darauf nicht reduzieren. Scheebens zentrales Anliegen waren die »Herrlichkeiten der göttlichen Gnade«, um es mit dem Titel seines erfolgreichsten Buches zu sagen. Die Vermählungstheologie und Vermählungsterminologie sind ein wesentlicher Schlüssel zum Verständnis des hier Gemeinten. Das gilt sicher wohl für Scheebens zentrales Begriffsbild von der »Fruchtbarkeit« des göttlichen Lebens. Aber Scheebens theologische Überzeugungen und Anliegen lassen sich auch in anderer Sprache, Begrifflichkeit und mit anderen Bildern formulieren.

Und man ist auch nicht gezwungen, das Ganze dieser Vermählungstheologie zu übernehmen. Sie ist uns ja in mancher Hinsicht sehr fern. Scheebens Verständnis der Ehe und vor allem sein Frauenbild sind nicht mehr das unsrige. Hier bedürfte Vieles einer grundlegenden Rekonstruktion, was ich aber nicht leisten konnte.

Das Anliegen hier ist letztlich ein bescheidenes – hybrid vielleicht doch, wenn man eben das mare magnum Scheebens bedenkt: Der Versuch darzustellen, wie Scheebens ganze Theologie als Vermählungstheologie gebaut ist und was man sich darunter vorzustellen hat.

1 Bereits in der Schulzeit empfahl mein damaliger Religionslehrer, der Geistliche Studienrat Johannes Real (1913–1989), wohl um das Jahr 1960, die Lektüre von Scheeben. Etwas zur Biographie: In den letzten Tagen des 2. Weltkriegs fand der Kaplan Johannes Real im niederrheinischen Marienwallfahrtsort Kevelaer Unterschlupf vor dem Zugriff der SS. Nach der Befreiung durch britische Truppen wurde Johannes Real nach Aufgaben im geistlichen Dienst und als Religionslehrer zuletzt 1955 Studienassessor in Arnsberg, 1956 Studienrat am Gymnasium in Arnsberg und 1966 Oberstudienrat, ebenfalls in Arnsberg. Er starb am 21.12.1989 im Alter von 76 Jahren. http://www.blattus.de/kaz/texte/r_kaz/real-johannes.html Johannes Real hatte in Münster Michael Schmaus gehört, einen der Herausgeber der GS und Pionier einer Trinitarisierung der Theologie.

2 In meiner Examensarbeit bei Professor Heimo Dolch (1912–1977) in Bonn; ich wusste von seiner Wertschätzung für Scheeben. S. zum Thema unten 6.

3 S. dazu u. 6.1.

4 Hinweise dazu später.

5 Der Titel war mit Professor Wilhelm Breuning (1920–2016) abgestimmt und von ihm auch empfohlen. Wilhelm Breuning hat in den GS IV die Gnadenlehre herausgegeben, zudem sind bei ihm zwei wichtige Dissertationen über Scheebens Trinitätstheologie und dessen Eucharistietheologie erarbeitet worden, von Karl Heinz Minz und Franz Josef Bode (Hinweise unter 2.3 u.ö.).

Die Theologie der Vermählung

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