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Die Feuer der Vergangenheit

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Zum besseren Verständnis der Handlung dieses Buches (bei dem es sich trotz aller Aufklärung um einen erfundenen Roman handelt) lassen wir uns in die Zeit von 1584 bis 1798 zurücktreiben, in welcher die päpstliche Bulle von Papst Innozenz VIII die Inquisition befugte, ein „für die Öffentlichkeit schädliches Organ“ der damaligen Zeit auszurotten: das Hexenwesen.

Zur Zeit dieses Hexenwahns, der insbesondere zwischen 1550 und 1650 seinen Höhepunkt erfuhr, glaubte man, dass die Christenheit von Millionen schädlichen Hexen befallen sei, die sich der Vernichtung der christlichen Welt verschrieben hätten.

Die angeblichen Aktivitäten der Hexen veröffentlichte und verbreitete man unter Titeln wie "Hexenhammer" auch "Handbuch für Hexenjäger" genannt, in welchen die Praktiken der Hexen und die Gegenmaßnahmen durch die Inquisitionsgerichte dargestellt wurden.

Heinrich Kramer, einer der Autoren des "Hexenhammer", war Inquisitor für Tirol. Da seine Grausamkeit gegenüber angeblichen Hexen ihm mächtige Feinde geschaffen hatte, verbannte ihn der örtliche Bischof.

Kramer seinerseits wandte sich nun an den Papst und bat diesen um Unterstützung. Papst Innozenz VIII gewährte ihm Audienz und nach einer Aussprache erließ dieser dann ein für die Menschheit folgenschwerstes Dokument:

Die Bevollmächtigungsbulle von 1484, worin er den Klerikern und Laien auferlegte, den Kampf der Inquisitoren gegen das Hexentum nicht zu behindern.

Diese Bulle, die das Aufspüren von Hexen indirekt befahl, bewirkte, dass nun auch bei den Deutschen die Sache richtig in Schwung kam und unserem Land ihr Brandmal aufdrücken sollte.

Es wurden daraufhin Inquisitionsgerichte in Form von Unterstützungs-Komitees eingerichtet, die jedoch vollkommen einseitig agierten.

Nach Erscheinen der päpstlichen Bulle, in der man die Hexerei unmissverständlich als Ketzerei bezeichnete, legten die Inquisitoren ihre ganze Kraft in den Kampf gegen das Hexenwesen und man setzte Hexenjäger ein, um diesem Übel ein Ende zu bereiten.

Nach Ansicht der Hexenjäger nistete sich der Teufel im menschlichen Körper ein und beeinflusste diesen, indem er durch ihn sprach und handelte.

Man unterstellte den Hexen, sie würden ihre Kräfte dazu benutzen, um Krankheit, Wahnsinn, Unfälle und Tod herbeizuführen.

Ferner breitete sich der Glaube aus, sie könnten Ehen zerstören, Unfruchtbarkeit oder Todgeburten bei Frauen bewirken oder Impotenz oder Sterilität bei Männern.

Sie würden Feldfrüchte verderben, Haustiere töten, und mit Hilfe des Teufels reiten, der in Gestalt eines schwarzen Pferdes, Bockes oder Hundes daherkomme. Ihr Ziel seien dann Tanzplätze, wo sie sich mit Ihresgleichen versammelten.

Der Teufel kam zu immer größerem Ansehen, weil zwei Faktoren hierzu beitrugen:

Die römische Kirche betonte die Sündhaftigkeit der Menschen sehr stark und entwickelte eine tiefe Abneigung und Furcht vor allem Geschlechtlichen.

Weiterhin wurde der Geschlechtsverkehr zu bestimmten Zeiten verboten, so am Samstag, Mittwoch und Freitag, in der sechswöchigen Fastenzeit und vierzig Tage nach Weihnachten.

Diese strengen Regeln konnten natürlich nicht eingehalten werden und man fürchtete sich so vor den eigenen sexuellen Wünschen. Für die hierdurch entstehenden Probleme auf Seiten der Männer schob man der Frau die Schuld zu, insbesondere von Seiten der Kirche.

Dem Teufel wurde die Verantwortung für die Wünsche der Menschen zugeschoben und um ihre Schuldgefühle loszuwerden, brauchten die Verfolger jemanden, den man angreifen und bestrafen konnten. Im Mittelalter war dies die Hexe, deren Figur die Menschen selbst geschaffen hatten.

Schuld daran, dass der Hexenwahn so weit verbreitet war, war die Preisgabe weiterer Personen unter dem Zwang der Folter oder durch Versprechen. Ferner das Denunzieren, denn jede x- beliebige Person, die eine andere der Hexerei bezichtigte, brauchte hierfür keinen Beweis anzutreten.

Der Beweis unschuldig zu sein, musste von dem Festgenommenen erbracht werden, was in den seltensten Fällen gelang. Das Schicksal des Betroffenen war somit in den meisten Fällen besiegelt.

Die Tatsache, dass man eher hundert Unschuldige mit einem Schuldigen hinrichtete, als einen Schuldigen laufen zu lassen, trug dazu bei, dass in einem Fall im Trierer Land 165 Personen als Mitschuldige benannt worden.

Kam es zur Festnahme einer Person, so war es doch nur natürlich, dass diese ihre Unschuld bis aufs letzte verteidigte. Doch unter der Folter der Hexenjäger und Henkersknechte wendeten sich Unschuldsbeteuerungen allzu schnell in Geständnisse, in der Hoffnung, einer weiteren Folter zu entgehen.

Doch in diesem Punkt irrte sich jeder der Angeklagten. Nun erst begann die eigentliche peinliche Befragung, welche die Unglücklichen zwang, Mittäter zu benennen. In ihrer Qual gaben sie dann Namen von Personen an, wie sie ihnen gerade einfielen oder wie sie ihnen in den Mund gelegt wurden, in der steten Hoffnung, weiteren unmenschlichem Marterungen zu entgehen. Doch lagen einmal Namen von Mittätern und Geständnisse vor, konnte der Angeklagte mit dem Leben abschließen.

Durch diese erpressten Geständnisse ergab sich eine Welle von Festnahmen und Folterungen, in denen die Betroffenen nun ihrerseits weitere Namen preisgaben, Namen, die ihnen in ihrer großen Not einfielen, sicherlich insbesondere Namen persönlicher Feinde. So folgte Festnahme auf Festnahme, Folterung auf Folterung, Tod auf Tod.

Über die Mitwirkung der Kirche an der Verbreitung haben sich bedeutende Literaten oftmals gegensätzlich geäußert, jedoch ist eine Mitwirkung Geistlicher eben an dieser Verbreitung oftmals schriftlich belegt, wobei man als Hauptverbreitungsmittel ohne Zweifel die kirchliche Kanzel ansehen kann, wie aus zahlreichen gedruckten Predigten aus dieser Zeit zu ersehen ist.

Die Geistlichen waren aufgefordert, sogenannte Hexenpredigten zu halten, und es wurden sogar Todesurteile gegen Hexen und Zauberer von der Kanzel verlesen, wodurch das Volk in seinem Glauben an die Existenz von Hexen nur noch bestärkt wurde.

Bekannt ist, dass während der Prozesse im Trierer Land um 1590 jahrelang Geständnisse und sogar die Namen der Mitbeschuldigten öffentlich verlesen wurden, wodurch die Verdächtigungen und die Verhaftungen neuer Opfer intensiv gefördert wurden.

Obwohl man die Scharfrichter und alle an den Prozessen mitwirkenden Beamten mit Schweigepflicht belegte und Vergehen unter Strafe stellte, gelang es jedoch nicht, ein Durchsickern der ‚Besagungen‘ zu verhindern. Zeugen wurden durch Handschlag zum Schweigen verpflichtet, aber bei der extrem großen Anzahl von Zeugen war es unwahrscheinlich, dass alle schwiegen. Eine Negativbilanz für den Trierer Raum gibt Auskunft über das schreckliche Ausmaß:

Johann von Schönberg, Erzbischof und Kurfürst von Trier, ließ im Jahre 1585 so viele Hexen verbrennen, dass in zwei Ortschaften des damaligen Kurfürstentums nur zwei Frauen übrigblieben.

Das Erbe des Foltermeisters

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