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Das Hexenregister

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Das "Hexenregister des Claudius Musiel" enthält in Listenform Besagungen (also unter der Folter erpresste Geständnisse) von 306 wegen Hexerei hingerichteten Personen aus 36 Ortschaften innerhalb der Abtei St. Maximin, sowie aus weiteren Dörfern der unter kurtrierischen Landeshoheit stehenden Hochgerichte St. Matthias, St. Paulin und der kurfürstlichen Ämter Pfalzel, Saarburg und Grimburg.

(Das Register befindet sich in gebundener Form in der Stadtbibliothek in Trier)

***

Die Frau schrie und die Männer lachten.

Es waren insgesamt drei Kerle, versoffene Halunken, das sah man ihnen gleich an. Die beiden Jüngeren waren um die dreißig Jahre alt, aber man hätte ihnen durchaus mindestens zwanzig Jahre mehr geben können. Sie waren Folterknechte und gehorchten ihrem Foltermeister, so wie es die Hierarchie verlangte.

Ihnen hingen die schulterlangen schwarzen vor Fett triefenden Haare mal ins Gesicht, mal über den Nacken, mal über die Schulter, je nachdem, wohin ihr Kopf sich gerade bewegte. Ihre Oberkörper waren ohne Bekleidung und der Schweiß ließ sich in den Speckfalten ihrer Bäuche nieder und perlte bei jeder Bewegung auf den Leibriemen der vor Dreck strotzenden Bundhose, um sogleich im Stoff zu versickern.

Der Blick des einen, er war „Jakob, des listigen Theisen`s Sohn“, war verschlagen, jedoch nicht listig, nein, es war eher eine gehörige Portion Dummheit, die ihm förmlich aus dem Gesicht sprang und der ständig offenstehende Mund wies riesige Zahnlücken auf und man konnte förmlich den faulen Atem riechen, den er lüstern ob des Anblicks der Gefolterten stoßweise von sich gab.

Der andere hätte sein Zwillingsbruder sein können, so sehr sah ihm „Leonarz` Mattheis“, wie ihn die Bevölkerung beim Namen rief, ähnlich. Doch Schmutz, Schweiß und die Prägung der Mimik seines Gesichts verwischten die feinen Konturen. Seine Haare waren ebenso lang und fettig, doch sein Gesichtsausdruck war ein anderer. Es war ein brutaler Ausdruck, bar jeglichen Mitleids.

Dann war da noch der ältere der drei. „Schmitz Steffan, des lahmen Müllers Sohn“. Das Anhängsel an seinem Namen hatte man ihm, wie es derzeit üblich war, in Bezug auf ein besonderes Merkmal seines Vaters gegeben.

Er war der Foltermeister, der auch die Bezeichnung Scharf- oder Nachrichter trug und er war zugleich Henker, wenn es zur Vollstreckung eines Urteils kam. Der Mann konnte fünfzig aber auch sechzig sein, sein Alter war äußerst schwer zu schätzen und wie die anderen beiden war sein Oberkörper ohne Kleidung und schweißnass.

Doch dann gab es da noch eine weitere Person: Ein kleines mickriges Männchen mit einem undefinierbaren Alter, bekleidet mit einer dunklen Bundhose und einer dunkelfarbigen Jacke und einem Hemd darunter, das an den Ärmeln und am Kragen mit großen weißen Rüschen versehen war.

Der Schreiberling hörte auf den teils lateinischen, teils französisch klingenden Namen Claudius Musiel. Er kauerte auf einem Schemel vor einem kleinen Tisch, auf dem mehrere Blätter Schreibpapier, Tinte und Federkiel abgelegt waren. Musiel war der Gerichtsschreiber der unter kurtrierischer Landeshoheit stehenden Hochgerichte und notierte alles, was hier unten passierte, insbesondere das, was die jeweiligen Opfer in ihrer Not von sich gaben. Er notierte die Namen der angeblichen Mittäter, die von den Gefolterten in ihrer Not in den Raum geschrien wurden und er schrieb die Namen der Hingerichteten auf, mit Datum des Todestages und der Todesart.

Die Frau hatte man ihnen vor zwei Tagen gebracht. Schergen der zweifelhaften Gerichtsbarkeit hatten „Marie, des Schneider Jakobs Tochter“ in das Verlies geschleppt und den lüsternen Folters - Leuten übergeben. Ihr Nachbar, „Kobel Hanneß“, mit dem die Frau seit Jahren wegen eines Grenzfalles im Streit lag, war zur Obrigkeit gekrochen und hatte ihr den Bund mit dem Teufel nachgesagt. In den Jahren ihrer Uneinigkeit hatte der Mann nie an eine solch rigorose Anschuldigung gedacht, doch als das Neugeborene seiner Frau vor einigen Tagen an Unterernährung starb, da sah er zu dieser Frau hin und gewahrte eine Schuldige. Eine Schuldige für den Tod seines Kindes, den diese Nachbarin mit einem Fluch bewirkt hatte. Sie war eine Hexe! Das stand nun fest für ihn. Das bedurfte einer Bestrafung!

Dass er sich irrte, daran verschwendete er keinen Gedanken. Nein, es würde Beweise dafür geben. Die Wasserprobe würde den Beweis liefern. Die Frau würde nicht untergehen, wenn man sie ins Wasser würfe, denn nur Schuldige würde dieses Schicksal ereilen, dass der Wassergeist sie zu sich in die Tiefe zog. Dennoch musste sie sich aus eigener Kraft befreien. Es ist noch keiner gelungen, sich zu retten also waren sie alle schuldig, alle! hatte der Mann vor sich hingesagt.

Vielleicht würde man aber auch auf eine andere Methode zurückgreifen. Er hatte von mehreren gehört, denn unter dem Volk sprach man darüber und es gab kaum jemanden, der sein Gegenüber nicht mit Blicken auf ein solches Mal hin abtastete.

Es war die Suche nach dem Hexenmal. Man würde es finden. Alle Hexen besaßen mindestens ein solches Mal, einen kleinen braunen Fleck, irgendwo am Körper, ein Muttermal, wie es die Schuldigen in ihrer Not nannten. Man würde hineinstechen und wenn kein Blut austrat, dann war sie schuldig. Auch wenn diese Hexen Gerüchte verbreiteten, dass ihre Verfolger mit zurückweichenden Nadeln arbeiteten bewies doch nur, wie sehr sie sich gegen die Wahrheitsfindung wehrten.

Und da war noch eine weitere sichere Methode: Das Hexenwiegen. Der Verräter grinste verschlagen in sich hinein. Da wird es kein Entrinnen geben. Man wird diese Frau auf eine Waage stellen und auf der anderen Seite Gewichte auflegen. Erhebt sich die Frau nach oben, ist sie von einem Luftgeist besessen, bleibt sie aber am Boden, zieht der Erdgeist an ihr. Nur wenn Sie mit dem Gegengewicht im Einklang bleibt, ist sie unschuldig. Sie wird den Klägern nicht entkommen!

Oder die Feuerprobe! Ihr wird es nicht gelingen, eine weite Strecke mit Glut in den Händen zu laufen, ohne sich zu verbrennen! Es wird zahlreiche Wege geben, die Schuld aus ihr herauszupressen!“ Der Mann nickte in seinen Gedanken. „Ich habe meine Pflicht getan. Ihr wird nichts geschehen, wenn man sie für unschuldig befindet.

Doch keine dieser von dem Denunzianten durchdachten Methoden wurde in der Folterkammer unter der Erde angewandt. Man hatte sich eines anderen besonnen. Die vorgenannten Maßnahmen hätten nur dazu geführt, dass die Frau eine davon nicht überlebt hätte und dann wäre man ja um den Spaß gekommen, die anderen, Erfolg versprechenden Methoden anzuwenden.

Die Methoden, die das Geständnis aus ihrem Mund pressen würden und das würden sie, da waren sich die Folterknechte sicher, hatte man genussvoll ausgewählt. Sie würde gestehen. Eine solche Tortur hatte bisher immer zu einem Geständnis geführt.

Doch was die Männer bisher auch unternommen hatten, es war nichts dergleichen geschehen. Die Frau hatte ihren Peinigern standgehalten. Zu groß war ihr Stolz, sich mit einer Schuld zu beladen, derer sie nicht fähig war. Sie hatte nichts Unrechtes getan und sie würde in den Tod gehen, wenn es sein musste. Aber eine nicht begangene Tat zugeben, nein, das wollte sie nicht, das würde sie nicht tun. Dann sollte der Herr sie zu sich befehlen. Was sollte sie auch in einer Welt wie dieser, wo ihr und ihren Angehörigen schon morgen das gleiche Schicksal erneut widerfahren konnte.

Hinzu kam, dass sie selbst für sich keinen Hoffnungsschimmer mehr sah. Sie hatte sich bereits in ihr Schicksal ergeben, hatte in den folterfreien Phasen gebetet und irgendwann wunderte sie sich, dass sie immer weniger Schmerzen verspürte. Doch sie schrie weiter, denn wenn ihre Peiniger merkten, dass ihre Arbeit zur Farce wurde, würden sie sich in ihrer Brutalität steigern.

Man hatte ihr bereits Daumenschrauben angelegt und ihr die Knochen und die Gelenke zerquetscht und zerbrochen und sie als zweiten Foltergrad auf die Streckbank gebunden.

Die Männer hatten mehr Spaß und Freude, wenn dort ein Mann lag. Der nämlich wehrte sich über einen längeren Zeitraum und gemäß der schriftlichen Anleitung zum gerichtlichen Prozess, in der es hieß, dass der „hartnäckigste Inquisit also auseinandergezogen werden soll, dass man durch seinen Bauch ein Licht scheinen sieht, das hinter ihm gehalten wird“, hatte man ihnen die Gewalt gegeben, die Beendigung dieses Foltergrades selbst zu bestimmen.

Mit der Frau waren sie auf der Streckbank schonend vorgegangen. Sie hatten mehr davon, sie an den auf den Rücken gefesselten Händen frei in der Luft aufgehängt zu sehen und ihren nackten Leib zu betrachten. Ab und zu zog einer der Knechte an den Beinen der Frau und brachte ihren Körper zum Wippen und in diesen Momenten schaute man gespannt zu, denn es konnte sein, dass die Arme aus ihren Schultergelenken sprangen. Noch war dies nicht der Fall und noch hatten die Folterknechte keine Gewichte an die Beine der Frau gebunden, eine Erleichterung für die Männer, die so nur abzuwarten brauchten, bis derartiges geschah.

Das Männlein an seinem kleinen Tisch notierte alle durchgeführten Maßnahmen an der Delinquentin, denn als Gerichtsschreiber war es seine Aufgabe, alles für die Nachwelt festzuhalten. Es war eigentlich nicht oft der Fall, dass er alleine mit den Folterknechten hier unten seine Zeit verbrachte. Meist waren mindestens zwei der hohen Herren dabei und dann ging es nicht gerade so grausam zu, wie an diesem Tage, da die drei Halunken freie Hand für ihre perversen Gedankenspiele hatten.

Der Tag näherte sich dem Abend zu und die Frau in ihrer Aufhängung spürte die Schmerzen nicht mehr. Sie war zwischenzeitlich ohnmächtig geworden und so schwand für die drei Peiniger das Interesse.

Sie banden die Frau los und brachten sie in ihre Zelle, einen Gang entfernt in dem unterirdischen Verlies und warfen sie auf eine hölzerne Pritsche. Das Männlein packte seinen Schreibkram zusammen, klemmte alles unter den Arm und zog in leicht gebeugter, schon demütig anmutender Haltung durch die Gänge, dem Ausgang mit dem kleinen, aber überaus stabilen Tor zu.

Auch die beiden jüngeren Folterknechte packten ihre dreckigen Hemden und streiften sie über die schweißnasse Haut. Dann trotteten sie davon. Sie würden sich in der Dorf-Schänke an dem Weine gütlich tun, und das zur Genüge, denn die Zeche bezahlte die Obrigkeit meist aus der Habe der Verhafteten.

Die Verfolgung vermeintlicher Hexen diente nicht selten auch wirtschaftlichen Interessen, denn das Vermögen der Abgeurteilten wurde von der zuständigen Obrigkeit eingezogen, sowohl zur Deckung der Verfahrenskosten als auch zur persönlichen Bereicherung. Die hinterbliebenen Familien mussten ein sogenanntes Ablassgeld bezahlen, dass viele von Ihnen zwang, ihr Hab und Gut zu Schleuderpreisen zu verkaufen.

Die Käufer waren entweder die Kirchenleute selber oder Verwandte, das Ablassgeld wanderte dann wieder in die Taschen des Probstes. Davon profitierten auch die Folterknechte, die im Wirtshaus prassen konnten, denn die Obrigkeit zahlte die angeschriebenen Gelage und den Alkohol, der während der Folterungen verzehrt wurde. Das ließ die Hemmungen schwinden und der Peinigung freien Lauf geben und war ganz im Sinne der hohen Gerichtsbarkeit.

Die beiden lachten, bis ihnen der Speichel aus den Mundwinkeln lief, während sie ihrem Trunke entgegenstrebten. Dass ihnen das Geld ausginge, davor hatten sie keine Sorge, denn man würde weitere Festnahmen durchführen. Ein Prozess, bei dem es nicht zu erben gab, war weniger interessant, es sei denn, dass persönliche Feinde den Leidensweg gingen.

So lag die Folterkammer nahezu verlassen da, wenn dort nicht noch der Foltermeister gewesen wäre, der, so hatte es den Anschein, nur darauf gewartet hatte, dass er ungestört und in aller Ruhe einer Erledigung nachgehen konnte.

Er schloss die Türen, die Einlass zu diesem Verlies gewährten, indem er die mächtigen Riegel vorschob und nahm eine der Pechfackeln aus ihrer Halterung von der Wand. Dann schlich er gebückt, als trage er eine schwere Last auf seinen Schultern, zum Ende des Raumes und verharrte vor einem mächtigen Tisch aus Eichenholz, der genau in der Ecke des Raumes stand.

Mit einiger Kraftanstrengung gelang es ihm, den Tisch, auf dem einige der eisernen Folterwerkzeuge abgelegt waren, von der Wand wegzuschieben. Dann bückte er sich und betrachtete einen bestimmten Stein, der nicht ganz die Ausmaße der anderen besaß. Der Stein saß passgenau in der Mauer und fügte sich ohne Mörtel so ein, dass ein Außenstehender der fehlenden Verbindung nicht gewahr wurde.

Der Mann griff unter seinen Gürtel und brachte ein kleines, rund geschmiedetes Eisen hervor, das als Schaft einen kleinen Holzgriff besaß und an der Spitze rechtwinklig abgebogen war, wodurch sich die Form eines dünnen Dietrichs ergab und schob das Metall in eine kleine, kaum sichtbare Lücke in der unteren Fuge, eine Unterarmlänge tief in das Innere hinein.

Offenbar hatte er dort bereits eine Vorarbeit getätigt, denn er drehte mit dem hölzernen Knauf das dünne Metall, so dass sich die Nase an der Spitze nach oben drehte und irgendwo Halt fand. Dann zog er an diesem Holzgriff und mehr und mehr schaffte er dadurch den Stein nach außen, bis schließlich die Öffnung in der Wand vor ihm lag.

Der schweißnasse Foltermeister sah sich, während er dort auf dem Boden kniete, noch einmal im Raum um, obwohl niemand dort anwesend sein konnte und griff in die Öffnung. Ein erleichtertes Lächeln legte sich auf die derben Züge seines Gesichts und als er die Hand wieder herauszog, hielt er darin einen Gegenstand, von der Größe seines Handtellers, eingewickelt in ein schmutziges Tuch, das er mit langsamen Bewegungen und gierigem Blick auseinanderfaltete.

Plötzlich hörte er Geräusche, die näherkamen. Irgendjemand musste das kleine Tor geöffnet haben und bahnte sich offensichtlich den Weg durch die dunklen Gänge des Kellerverlieses. Es mussten mehrere Personen sein, denn sie redeten laut, forsch und zwischendurch glaubte er, Ketten und Waffengerassel zu hören.

Schnell schlug er das Tuch um den offensichtlich wertvollen Gegenstand, verstaute das Ganze in der Öffnung und schob den Stein wieder bis zum Anschlag hinein und entriegelte die Ausgangstür der Folterkammer. Niemand würde Verdacht schöpfen, dass sich hinter diesem Quader in dem Gemäuer einer Folterkammer ein solches Versteck befand.

Der Foltermeister lächelte. Doch als die Stimmen und Geräusche immer näherkamen, überfiel ihn doch eine gewisse Portion Sorge. Was wollten sie hier? Wussten sie, dass er noch hier unten verweilte. Um diese Zeit war die Folterkammer verlassen, ihn und seine Knechte konnte man dann im Wirtshaus antreffen. Was bewog also die Leute, gerade heute, um diese Zeit, hierher zu kommen?

Dass der Besuch ihm allein galt, wusste er gleich, als er die schwer bewaffneten Männer sah. Zwei von ihnen stürzten sich sogleich auf ihn, warfen ihn zu Boden und fesselten seine Hände auf dem Rücken. Dann stellten sie ihn wieder auf die Beine und einer der Männer, der offenbar der Garde des Kurfürsten angehörte, trat vor ihn. Er war unbewaffnet, sein Gehrock von feiner Qualität, die Bundhose aus glänzendem Stoff, sein breitkrempiger Hut schien sich durch die Schatten werfenden Fackeln auf dem breiten weißen Kragen seiner bauschigen Jacke widerzuspiegeln.

„Wir verhaften dich im Namen des Kurfürsten, auf, dass es dir so ergehe wie jenen, denen du Tag für Tag Geständnisse entlocken musst.“

„Wessen bezichtigt Ihr mich, oh Herr? Ich bin ein untergebener Diener deines Herrn!“

„Ein Lump bist du, ein verdammter Dieb! Du hast den Herrn bestohlen. Du hast ihn einer seiner teuersten Schätze beraubt. Dafür sollst du büßen. Aber erst, wenn du uns verraten hat, wo du das Diebesgut versteckt hast.“

„Sie werden mich umbringen“, dachte der Foltermeister. „Ein Pardon gibt es in dieser Zeit nicht. Sie werden sagen, ich hätte es auf Befehl des Teufels getan. Mein Leben habe ich verwirkt, so oder so. Ich werde also leugnen. Wenn ich Hoffnung auf ein weiteres Leben haben will, dann nur, wenn ich leugne. Niemand kann mir etwas nachweisen. Niemand! Und wenn ich dann wieder ein freier Mann sein sollte, werde ich reich sein. Unendlich reich. Nein, ich werde schweigen.“

„Ich weiß nichts von einem Diebesgut, ich habe nichts Unrechtes getan! Ihr müsst mir glauben!“, flehte der Foltermeister und Schweiß stand ihm auf der Stirn. „Ich werde doch meinen Herrn nicht bestehlen. Würde ich eine solch frevelhafte Tat begangen haben, der Tod solle mir gewiss sein.“

„Er wird dir gewiss sein, verlasse dich darauf!“

Der Mann nickte den bewaffneten Männern zu, die den sich wehrenden Foltermeister packten und dem Ausgang zu schleppten.

Ich werde schweigen und abstreiten, dachte der bei sich. Sie müssen mir glauben. Sie werden mir nichts beweisen können. Und finden werden sie erst recht nichts. Der Schatz gehört mir!

Das Erbe des Foltermeisters

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