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Die Heeresklientel

Seit früher Zeit befand sich Teile der ärmeren Einwohnerschaft Roms in Klientelverhältnissen zu Aristokraten. Der Klient (cliens von lat. cluere: „auf jemanden hören“) war seinem patronus gegenüber zu Gefolgschaft und Dienstleistungen verpflichtet; der Aristokrat trat dafür im Gegenzug als Schutzherr seines Klienten auf, vertrat ihn vor Gericht und sorgte für sein wirtschaftliches Überleben. Dieses Gefolgschafts-Verhältnis bestand während der Zeit der Republik zwischen allen großen aristokratischen Familien und jeweils Hunderten von Klienten. Das Schutzbedürfnis der Soldaten, die sich jahrelang außerhalb Italiens aufgehalten hatten, führte seit dem 2. Jahrhundert v. Chr. dazu, dass sich ein ähnliches Gefolgschaftsverhältnis auch zwischen den Feldherrn und ihren Legionen etablierte. Damit aber entstanden militärische Gefolgschaften, die auch nach dem Ende eines Krieges und der Ansiedlung von Veteranen weiterbestanden und allein schon aufgrund ihrer Größe das politische Gefüge der Republik zu sprengen drohten.

So erscheint die innere Krise der römischen Republik, die mit den Gracchen einsetzte, als strukturelle Folge der Kollision des herkömmlichen Wertesystems mit der veränderten politischen Situation, die durch die Expansion des Reiches, die langjährigen Kriegszüge und das sich seit Marius entwickelnde Phänomen der Heeresklientel entstanden war. Diese Epoche der römischen Geschichte ist von dem Verlust des inneren Konsenses im Hinblick auf die im Bereich der Politik zulässigen Mittel gekennzeichnet. Die Protagonisten des politischen Kampfes waren zuletzt nicht nur zu Kompetenzüberschreitungen und Gesetzesbrüchen bereit, sondern auch zur Anwendung von Gewalt. Straßenkämpfe und politischer Mord, die Ächtung des Gegners bis hin zu den Proskriptionen, denen Hunderte zum Opfer fielen, die Diktaturen, die Sulla und Caesar innehatten, die Heeresmärsche, die Sulla, Cinna oder Caesar gegen Rom durchführten, und die Bürgerkriege zwischen Sulla und Cinna, später zwischen Pompeius und Caesar machten auf blutige Weise deutlich, dass in der res publica keine verbindlichen Normen für einen friedlichen Ausgleich konkurrierender Interessen mehr bestanden.

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