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4. Kapitel Umwandlungen von Beamtenverhältnissen und Wettbewerb › B. Grundfälle

B. Grundfälle

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Folgende Grundfälle von Umwandlungen eines Beamtenverhältnisses in ein solches anderer Art sind unter dem Aspekt dabei möglicherweise auftretender Konkurrenzen zu betrachten:

erstens die Umwandlung eines Widerrufsbeamtenverhältnisses in ein Beamtenverhältnis auf Probe sowie
zweitens die Umwandlung eines Probebeamtenverhältnisses in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit mit den beiden Unterfällen, dass die Probezeit der „späteren Verwendung auf Lebenszeit“ oder dass sie der Übertragung eines Amtes „mit leitender Funktion“[1] vorgeschaltet war.
Konkurrenzen im öffentlichen Dienst

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