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2Träger der öffentlichen Verwaltung

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10Die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung werden in erster Linie durch juristische Personen des öffentlichen Rechts, in Einzelfällen auch durch Rechtsträger des Privatrechts wahrgenommen. Für die Träger der öffentlichen Verwaltung handeln die bei ihnen eingerichteten Behörden.

Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsrechtsschutz

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