Читать книгу Zivilprozessrecht - Irmgard Gleußner - Страница 38
a) Adressatenkreis
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Diese Möglichkeit der autonomen Konfliktlösung durch verbindlichen Schiedsspruch eines Dritten nutzen vor allem Unternehmen in internationalen Handels- und Wirtschaftsstreitigkeiten. Aber auch eine Reihe von nationalen Unternehmen ist in die Schiedsgerichtsbarkeit „abgewandert“, z.B. in gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten.[14] Ein wesentlicher Vorteil der „privaten Rechtsfindung“ besteht für die „Global-Player“ vor allem darin, dass Schiedssprüche weltweit anerkannt und für vollstreckbar erklärt werden (vgl. § 1061 ZPO),[15] während ein nationales Urteil nicht in allen Staaten anerkannt wird. Beispielsweise hat sich China verpflichtet, Schiedssprüche anzuerkennen, nicht aber Urteile „normaler Gerichte“. Die globalisierten Unternehmen nutzen als Schiedsgerichte bevorzugt institutionelle Schiedsgerichtsorganisationen, wie etwa das Schiedsgericht der Internationalen Handelskammer in Paris, das Chinesisch-Europäische Schiedsgerichtszentrum in Hamburg sowie den London Court of International Arbitration.