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ETWAS STADTGESCHICHTE
ОглавлениеDas älteste Stadtrecht Steins stammt aus dem Jahr 1385. Am 22. Januar 1457 gelang es den Stadtbehörden, die Vogteirechte von den Klingenberg zu erwerben und so den Status der Reichsfreiheit zu erlangen. 1459 verbündete sich Stein mit Zürich und Schaffhausen, um sich vor Übergriffen der Habsburger zu schützen. 1468 gab sich die Stadtgemeinde eine Verfassung mit Bürgermeister, Räten, Reichsvogt (Hohes Gericht) und Schultheissen (Niederes Gericht). Die Zünfte hatten keine direkte politische Mitsprache. Stein erwarb bis ins 16. Jahrhundert im Umland ein kleines Untertanengebiet; bestehend aus Hemishofen, Ramsen, Bibern und Wagenhausen.
Am 29. September 1484 begab sich Stein aus finanziellen und politischen Gründen unter die Schutzherrschaft Zürichs und kam so zur Eidgenossenschaft. Es gelang der Stadt infolgedessen nicht, die Schirmherrschaft über das Kloster St. Georgen zu erwerben, da Zürich ihr zuvorkam. Nach der Aufhebung des Stifts in der Reformation baute Zürich als Rechtsnachfolger des Klosters schrittweise seine Landesherrschaft über Stein auf. Die Zugehörigkeit zu Zürich endete in der Helvetik, als Stein im Mai 1798 an Schaffhausen angeschlossen wurde. Zwar versuchte Stein 1802 wieder zu Zürich zurückzukehren, musste aber schließlich mit der Inkraftsetzung der Mediationsverfassung 1803 seine Zugehörigkeit zu Schaffhausen akzeptieren.
Im Mittelalter und der Frühen Neuzeit kam Stein vor allem eine strategische Bedeutung zu, da es über eine der wenigen Brücken über den Rhein verfügte. Im Schwabenkrieg wurde Stein für die Eidgenossen zu einem Einfallstor in den Hegau. Im Dreißigjährigen Krieg erzwangen die Schweden den Rheinübergang bei Stein auf ihrem Weg nach Konstanz. Die spätmittelalterliche Rheinbrücke wurde bei Kämpfen zwischen Russen und Franzosen während der Franzosenzeit zerstört. Am 22. Februar 1945 wurden durch einen amerikanischen Bombenabwurf neun Menschen getötet und mehrere Gebäude schwer beschädigt. Die überlebenden Opfer wurden in den 1950er Jahren von der amerikanischen Regierung entschädigt.
Man liesst in diesem Geschichtsabriss ungläubig, dass es am 22. Januar 1457 den Steiner Stadtbehörden sogar gelungen ist den Status der Reichsfreiheit zu erlangen, das Städtchen somit nur noch dem deutschen Kaiser direkt unterstellt war. Als reichsunmittelbar, auch reichsfrei, wurden im spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Heiligen Römischen Reich immer diejenigen Personen und Institutionen bezeichnet, die keiner anderen Herrschaft unterstanden, sondern direkt und unmittelbar nur noch dem deutschen Kaiser Rechenschaft ablegen mussten. Sie wurden als reichsunmittelbare Stände oder Immediatstände bezeichnet.
Genauso ungläubig steht man aber auch vor der Tatsache, dass im Zweiten Weltkrieg Stein am Rhein – wie Schafffhausen und Basel auch – ebenfalls bombardiert worden ist. Am 22. Februar 1945 wurde Stein am Rhein „irrtümlicherweise“ von einem auf 5'000 m Höhe fliegenden B17-Bomber („fliegende Festung“) mit 12 Sprengbomben angegriffen. Vier Frauen und fünf Kinder wurden dabei getötet und 33 Personen verletzt, davon 15 schwer. Der Sachschaden war enorm. Und dies obwohl es in Stein am Rhein keine Industrie gab und die Dächer größtenteils mit Schweizer Kreuzen bemalt waren. Angeblich wüssten, so das US-Oberkammando – die jungen Piloten manchmal nicht was die Schweizer Kreuze bedeuten würden …!
Rathaus Stein am Rhein
Fassadenmalereien
Blick auf Stein am Rhein mit Kloster
„Schifflände“- Kade
Blick auf Burg Hohenklingen und Öhningen (hinten links mit Grenze) sowie Stein am Rhein und Eschenz
„Rhybrugg Stei am Rhy“ (alemannisch) 1974 Länge 111m, Breite 11m, Durchfahrtshöhe 3,60m