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Exklave Büsingen

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Von deutscher Seite kam während der Verhandlungen der Wunsch auf, die deutsche Exklave Büsingen durch einen Landkorridor mit Deutschland zu verbinden. Dieses Vorhaben scheiterte am vehementen Widerstand auf Schweizer Seite. Ein Abtausch stand bei Büsingen nie zur Diskussion, weil Menschen ihre Staatsbürgerschaft hätten verändern müssen und es unmöglich war, eine gleich grosse Ersatzfläche zu finden. Der ebenfalls am 23. November 1964 unterzeichnete und am 4. Oktober 1967 in Kraft gesetzte Staatsvertrag für Büsingen konnte nicht alle Nachteile der Enklave beheben, aber doch wesentlich mildern. Das Gebiet wurde in das Schweizer Zollgebiet einbezogen.

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