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Vertrag
Оглавлениеzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Bereinigung der Grenze im Abschnitt Konstanz—Neuhausen am Rheinfall:
DER PRÄSIDENT DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND und DER SCHWEIZERISCHE BUNDESRAT, von dem Wunsche geleitet, den Verlauf der Grenze im Abschnitt Konstanz-Neuhausen am Rheinfall durch Austausch flächengleicher Gebietsteile zu vereinfachen und den natürlichen Verhältnissen sowie den beiderseitigen Interessen besser anzupassen, sind übereingekommen, einen Vertrag zu schließen.
Sie haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt: Der Präsident der Bundesrepublik Deutschland: Herrn Ministerialdirektor a. D. Gerrit von Haeften
Der Schweizerische Bundesrat: Herrn Minister Prof. Dr. Rudolf L. Bindschedler,
die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben: