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Artikel 6
Оглавление(1 )Die Wasserrechte der Zwirnerei an der Wutach (Gemeinde Stühlingen) bleiben ungeachtet der Verlegung der Grenze unverändert bestehen.
(2) Zur Instandhaltung des Wehres auf der Schweizer-seite erhält die Zwirnerei das Recht, Materialien und Geräte ungehindert und abgabenfrei auf Schweizergebiet zu verbringen.