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Оглавление(1 )Die Schweizerische Eidgenossenschaft baut innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten dieses Vertrages die Straße Altdorf–Wiechs am Randen bis zur Grenze aus.
(2) Die Schweizerische Eidgenossenschaft gewährleistet den Anschluß der Verbindungsstraße zwischen Wiechs am Randen und der Kantonsstraße Merishausen–Bargen.
(3) Die Schweizerische Eidgenossenschaft erstellt auf ihre Kosten nördlich der Grenze beim Zollamt Ramsen zwischen den neuen Grenzpunkten 222 und 223 einen Feldweg und einen schienengleichen Bahnübergang zu den deutschen Grundstücken.